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Stundenzettel für BR ?

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Pinkpanther
Nov 2016 bearbeitet

muss ein teilfreigestellter BR seine stunden dokumentieren?

2.739011

Community-Antworten (11)

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Pinkpanther

24.04.2012 um 21:50 Uhr

zeiterfassung ist vorhanden und wird auch vom BRM benutzt. AG möchte aber wissen wann wieviele std für BR tätigkeiten aufgewendet wurde. bis zum freistellungsprzentsatz meiner meinumg nicht nötig. das ist doch der sinn einer freistellung

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Globus

24.04.2012 um 22:31 Uhr

ja nu, ein wenig dickeres Fell solltest du dir schon angewöhnen - hier ist doch im Vergleich zu Diskussionen mit dem AG noch harmlos - nichts desto trotz teile ich die Rechtsauffassung (und um mehr geht es hier nciht) von Streikbrecher nicht, weil... ja weil...

In immer mehr auch kleineren Betrieben findet nun mal die BDE Einzug. Selbstverständlich werden dann auch die BR Zeiten der BRM elektronisch erfasst, was auch eigentlich nicht verwerflich ist.

Aber diese BDE (auch wenn es nur indirekt zum Beitrag gehört), sollte halt durch den BR mitbestimmt sein.

Ergo, IMHO ist es nciht verwerflich wenn alle nicht voll freigestellten BRM sich elektronisch auf BR Arbeit einbuchen...

Im übrigen ist dieses Forum meines Erachtens gerade für die da, die Fragen haben in ihrer persönlichen BR Arbeit... das ist aber lediglich meine persönliche Wertung....

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Irmgard

24.04.2012 um 22:36 Uhr

ein dickes fell und sich hier dumm anmachen lassen sind zwei schuhe.

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Globus

24.04.2012 um 22:52 Uhr

kann man sich auch löschen wenn man in der Tat beim AG mal falsch lag? Den Trick sollte man mir mal erklären....

Ich bleibe bei meiner Antwort und wenn jemand anderer Meinung ist, kann er mcih gerne in der Luft zerreißen...

ich denke eh, dass Recht haben und Recht bekommen grundsätzlich unterschiedlich sind. Wir alle hier haben halt unterschiedliche Rechtsmeinungen - wenn alles soooooo klar ist, gäbe es IMHO keine Gerichte. Was hier und heute eventuell in der Luft zerrissen wird, kann durchaus morgen höchstrichterlich als Meinung festgelegt werden - ja nu, nicht immer, aber die Möglichkeit besteht IMHO

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Globus

24.04.2012 um 23:07 Uhr

Die alles entscheidende Fragen ist IMHO was machen wir hier? Eine Rechtsberatung verbietet uns schon das Gesetz - wir , egal wer es ist, schreibt lediglich seine Rechtsauffassung und das ist gut und richtig... ABER nciht jeder Betrieb ist gleich - nciht jede Situation ist gleich. Ich persölnich denke, dass jede Meinung und auch jede Frage ihren besonderen Stellenwert hat aber eindutig nciht zu veralgemeinern ist. Der Rat, der Tipp kann hilfreich sein - muß aber nicht. Es gibt so viele Schattierungen zwischen schwarz und weiß...

Und nun mal ehrlich, es gibt keinen unter den Antwortern hier, der noch nie daneben lag mit seiner Einschätzung der Situation in dem Betrieb des Fragenden, und es ibt denke ich keinen, der immer und überall Recht hatte, oder seine Meinung rechtsgültig für diese eine Situation immer wieder durch bekommen hätte...

Aber ich bin neu und habe keine Ahnung was ich hier schreibsel...

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AngelikaNeu

24.04.2012 um 23:07 Uhr

Warum vereinbart ihr nicht feste Zeiten für die Teilfreistellung? Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich darauf bestehen. Alleine schon aus planungstechnischen Gründen.

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Globus

24.04.2012 um 23:09 Uhr

"Warum vereinbart ihr nicht feste Zeiten für die Teilfreistellung? Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich darauf bestehen. Alleine schon aus planungstechnischen Gründen."

Als BRM würde ich mich dagegen erwehren wollen und als AG auch...

K
Kölner

24.04.2012 um 23:12 Uhr

@Globus lol Passt schon...

A
AngelikaNeu

24.04.2012 um 23:37 Uhr

Kölner? Wenn ich mich als Arbeitgeber schon auf Teilfreistellungen einlasse, will ich auch wissen wann das teilfreigestellte BRM nicht am Arbeitsplatz ist! Was ist daran falsch?

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gironimo

25.04.2012 um 11:41 Uhr

aus meiner Sicht.

An- und Abmelden für BR-Arbeit schon. Die Stunden zusammenzählen soll der, der es wissen will.

Wenn im Haus projektbezogene (elektronische) Zeiterfassung per Betriebsvereinbarung vorgesehen ist (aber nur dann), würde ich auch für den BR die Nutzung des Systems als richtig ansehen.

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Irmgard

25.04.2012 um 11:51 Uhr

man sollte schon freistellung nach §37 oder §38 betrvg unterscheiden. §37 ab und anmelden §38 siehe angelikaneu

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