Umverteilung von Arbeit
Eine Kollegin ist schwanger und darf ab sofort nicht mehr ins Labor! Jetzt sollen andere Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit mit machen. In welchem Rahmen (Arbeit und Zeit) darf der Arbeitgeber diese Arbeiten auf andere verteilen und müssen diese das machen?
Community-Antworten (2)
24.04.2012 um 11:34 Uhr
Die Arbeitnehmer können nur das machen, was in der vereinbarten Arbeitszeit (Tarif/Arbeitsvertrag) zu schaffen ist. Soll mehr gemacht werden, muss Mehrarbeit angeordnet werden (natürlich mit Zustimmung des BR). Soll keine Mehrarbeit angeordnet werden, muss der Chef entscheiden, was liegen bleibt.
Von der Art der Tätigkeiten ist der AN verpflichtet alle Arbeiten zu erledigen, die sich aus dem im Arbeitsvertrag genannten Tätigkeitsfeld ableiten lassen. Dies ist natürlich für jemanden, der als Laborant eingestellt wird ein weites Feld an Tätigkeiten. Da die Tätigkeiten im Labor oft recht speziell sind, ergibt sich eher die Frage der notwendigen Qualifikationen.
24.04.2012 um 20:18 Uhr
Was macht ihr eigentlich, wenn jemand wegen Urlaub/Krankheit ausfällt?
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