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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umverteilung der Arbeitszeit bei Kindergarteneintritt des Kindes

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juliatw
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen,

eine Mutter, die 24 Stunden in Teilzeit in unserem Betrieb arbeitet, hat ihre Stunden bislang auf 3 x 8 aufteilen können, da die Großmütter die Betreuung ihres Kindes geteilt haben. Nun kommt das Kind im August in den Kindergarten, und 3 x 8 Arbeitsstunden sind unserer Kollegin nicht mehr möglich, da sie trotz anderweitiger Bemühungen lediglich einen 35-Stunden-Platz in der Kinderbetreuung bekommen konnte. Jetzt müsste sie ihre Arbeitsstunden so auf 5 Arbeitstage verteilen, dass sie an vier Tagen nur 70% der Kernarbeitszeit im Betrieb anwesend sein könnte. Obwohl dem keinerlei betriebliche Gründe widersprechen, ziert sich ihre Vorgesetzte und lässt durchblicken, dass eine Umverteilung wie geplant leider nicht möglich sei. Welche Möglichkeiten hat unsere Kollegin bzw. haben wir für unsere Kollegin? Unseres Wissens nach ist der Arbeitgeber verpflichtet, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu unterstützen, sofern ihm dies irgend wie möglich ist. Weiss hier jemand mehr dazu?

Vielen Dank vorab und beste Grüße Julia

99804

Community-Antworten (4)

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ridgeback

27.07.2010 um 00:18 Uhr

@juliatw, für den BR würde ich als Einstieg § 80 Abs.1. 2b und Abs. 3 BetrVG nehmen.

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Petrus

27.07.2010 um 17:07 Uhr

Hier gibt es einen Artikel zum Thema. Laut Abschnitt 3 hat eure Tz-MA gute Karten für ihren Wunsch. http://www.dingeldein.de/arb/neuverteilung.htm

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paula

28.07.2010 um 13:17 Uhr

Mit dieser Meinung steht RA Dingeldein recht alleine in Deutschland. Ich sehe es eher wie der erfurter § 8 TzBfG Rn. 6. Aber vielleicht will ja jemand wieder Rechtsgeschichte schreiben...

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Petrus

28.07.2010 um 15:45 Uhr

@paula: Was auch immer da steht (nicht alle BR haben 5 Kommentare hinter sich im Schrank...). Ich finde den Verweis auf das Stuttgarter Urteil in Dingeldeins Artikel spannend: Was passiert in Julias geschilderten Fall, wenn die MA eine Verringerung der Arbeitszeit Unter einer Verteilung auf 5x 4,5h beantragt (also 1,5h weniger als derzeit)? Denn betriebliche Gründe, die dagegen sprechen, gibt es laut ihrer Schilderung nicht (sondern nur eine Chefin, der das aus welchen Gründen auch immer nicht passt). Und was bei einer Verteilung auf 5x 4,75h (=23,75h/Wo.)? Denn jetzt ist das TzBfG wieder einschlägig, da ArbZ-Verkürzung. Und der gewünschten Verteilung stehen keine betrieblichen Gründe entgegen. Also darf die MAin 5x 4,75h arbeiten, aber nicht 5x 4,8h ??? NAja, diese Rechtsverdreher soll jemand mit gesundem Menschenverstand verstehen...

Als BR würde ich aber zumindest versuchen, mit diesem Artikel im Rücken mit Chef/Chefin zu reden. Und wenn die nicht zufällig einen ErfK im Schrank hat...

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