Erstellt am 23.04.2012 um 16:22 Uhr von gironimo
.... zwingend nicht. Er würde aber damit seine Entschlossenheit und seinen Standpunkt verdeutlichen.
Erstellt am 23.04.2012 um 20:39 Uhr von streikbrecher
...im Ergebnis ändert sich nichts. Ein JVAler der sein Recht auf Übernahme in Anspruch nimmt kommt auf diese Stelle. Denn der AG muss keine Neue Stelle für Ihn schaffen.
Wenn es dann ggf. mehrere gibt sollte man sich bewerben bevor der AG besetzt. Denn er hat nur einen Anspruch auf Übernahme, nicht auf eine bestimmte Stelle