Erstellt am 21.04.2022 um 09:50 Uhr von celestro
gilt ein TV? Es gibt glaube ich welche, da darf man unbegrenzt oft befristen bis zur Dauer von 3 Jahren (oder waren es 5 Jahre?).
Erstellt am 21.04.2022 um 10:25 Uhr von dieschi
Es könnte sich hier auch um eine Kettenbefristung handeln.
Wie sich da das ganze verhält kann ich nicht beurteilen, hätte aber was zum nachlesen. Vielleicht hilft Dir das weiter: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html
Erstellt am 21.04.2022 um 10:32 Uhr von celestro
"es sind alles z.u.z.Verträge, trotzdem sollte doch die 2. Verlä. ab dem 15.12.21 sein!"
Ach so ... daran störst Du Dich. Denke mal, das würde ja nur dann "problematisch" werden, wenn ein befristeter Vertrag z.B. maximal 3 Mal verlängert werden darf und hier die Verlängerungen nicht als solche auftreten.
Sprich
Einstellung befristet vom 15.03.21 - 11.06.21
1. Verlängerung vom 12.06.21 - 14.12.21
am 16.08.21
2. Verlängerung vom 12.06.21 - 13.06.22
am 01.01.22
3. Verlängerung vom 12.06.21 - 13.12.22
aber das wären halt trotzdem 3 Verlängerungen. Datum hin oder her. Und mit Sachgrund darf man ja glaube eh öfter befristen.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/befristeter-arbeitsvertrag/2188756.html#Irrtum_3_Wer_einmal_befristet_angestellt_war_den_darf_ein_Arbeitgeber_nicht_noch_einmal_befristet_anstellen