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befristeter Arbeitsvertrag

B
BMG1974
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, evtuell habe ich einen Denkfehler oder bin nur Kleinlich. Zu den Fakten: Einstellung befristet vom 15.03.21 - 11.06.21

  1. Verlängerung vom 12.06.21 - 14.12.21 Ab dem 16.08.21, Versetzung auf eingenen Wunsch in eine andere Abteilung
  2. Verlängerung vom 12.06.21 - 13.06.22

Frage: ist der nächste Antrag unbefristet oder weiterhin befristet ab dem 14.06.2022 oder spielt das Datum keine große Rolle? es sind alles z.u.z.Verträge, trotzdem sollte doch die 2. Verlä. ab dem 15.12.21 sein! Danke im voraus, Mfg

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Community-Antworten (3)

C
celestro

21.04.2022 um 11:50 Uhr

gilt ein TV? Es gibt glaube ich welche, da darf man unbegrenzt oft befristen bis zur Dauer von 3 Jahren (oder waren es 5 Jahre?).

D
dieschi

21.04.2022 um 12:25 Uhr

Es könnte sich hier auch um eine Kettenbefristung handeln. Wie sich da das ganze verhält kann ich nicht beurteilen, hätte aber was zum nachlesen. Vielleicht hilft Dir das weiter: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html

C
celestro

21.04.2022 um 12:32 Uhr

"es sind alles z.u.z.Verträge, trotzdem sollte doch die 2. Verlä. ab dem 15.12.21 sein!"

Ach so ... daran störst Du Dich. Denke mal, das würde ja nur dann "problematisch" werden, wenn ein befristeter Vertrag z.B. maximal 3 Mal verlängert werden darf und hier die Verlängerungen nicht als solche auftreten.

Sprich

Einstellung befristet vom 15.03.21 - 11.06.21

  1. Verlängerung vom 12.06.21 - 14.12.21 am 16.08.21
  2. Verlängerung vom 12.06.21 - 13.06.22 am 01.01.22
  3. Verlängerung vom 12.06.21 - 13.12.22

aber das wären halt trotzdem 3 Verlängerungen. Datum hin oder her. Und mit Sachgrund darf man ja glaube eh öfter befristen.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/befristeter-arbeitsvertrag/2188756.html#Irrtum_3_Wer_einmal_befristet_angestellt_war_den_darf_ein_Arbeitgeber_nicht_noch_einmal_befristet_anstellen

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