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Urlaubsregelung

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

wie seht ihr das? Grundlegend arbeiten wir im Wechselschichtsystem, also auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir sind einem TV angeglichen, der zur Urlaubsberechnung eine 5 Tage Wo. zu grunde legt. Bislang sind wir Freitag aus dem Dienst gekommen, hatten die Wo.enden davor und am Ende auch frei. Nun möchte unser AG, daß wenn die Kollegen eine Woche Urlaub genommen haben, schon am Sonntag oder gar schon am Samstag des letzten Wo.ende ihren Dienst aufnehmen sollen. Was sollten wir hier tun, können wir überhaupt darauf Einfluss nehmen? Gruß Frodo

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Community-Antworten (4)

K
kassenwart

21.04.2012 um 23:38 Uhr

Wieviele Tage arbeitet ihr in der Woche und an welchen Tagen und welche Branche??

P
Petrus

21.04.2012 um 23:49 Uhr

Wir sind einem TV angeglichen,

Warum fragt ihr das nicht die tarifschließende Gewerkschaft?

K
Kölner

22.04.2012 um 00:00 Uhr

@Frodo Vollkonti? demnach ist ein WE frei, das andere dann natürlich nicht...

G
gironimo

22.04.2012 um 13:45 Uhr

also wenn Euer Tarifvertrag da keine deutliche Aussage trifft (siehe Antwort petrus) seid Ihr doch voll in der Mitbestimmung, § 87 BetrVG Allgemeine Urlaubsgrundsätze. Da könnt Ihr doch eine andere Position vertreten, als der AG. Und vor allem kann er nicht einseitig Änderungen beschließen. Auf Eure Frage >können wir überhaupt darauf Einfluss nehmen?< kann die Antwort nur lauten:

  1. Prüfen, ob eine tarifliche Regelung besteht und
  2. die Mitbestimmung des § 87 BetrVG mit seinen Mechanismen ausnutzen.

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