Erstellt am 21.04.2012 um 20:40 Uhr von Kölner
@Blumenfrau
...bei Euch ist ja was los...
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG - und ne BV erstellen
Erstellt am 21.04.2012 um 21:40 Uhr von kassenwart
wie ist es wenn ihr 1 Min länger arbeitet. Also statt 16:00 16:01 ???
Erstellt am 22.04.2012 um 11:48 Uhr von gironimo
Wenn Du "Blumenfrau" Betriebsrat bist, hat Kölner ja schon auf die Mitbestimmung hingewiesen; wenn nicht: Betriebsrat wählen.
Erstellt am 22.04.2012 um 15:47 Uhr von peanuts
Diese Frage wurde hoffentlich nicht von einem BRM gestellt ...
Es ist doch völlig wurscht, ob AN eine feste Arbeitszeit haben oder Gleitzeit arbeiten.
Eine Zeiterfassung, welche nur volle Viertelstunden erfasst bzw. zählt, ist ein no go!
Erstellt am 23.04.2012 um 18:12 Uhr von Blumenfrau
Vielen Dank für Eure Antworten.
@kassenwart, es wird beim Ausstechen Minutenganu abgerechnet. Nur morgens wird aufgerundet
Erstellt am 23.04.2012 um 18:54 Uhr von Globus
Also schenkt euch euer AG Arbeitszeit - wo genau habt ihr ein Problem damit?
Erstellt am 23.04.2012 um 19:57 Uhr von nicoline
Blumenfrau,
*ist es erlaubt parallel mit der Viertelstundenregelung abzurechnen ?*
*Meines Wissens nach, ist das nur bei festen Arbeitszeiten zulässig.*
Wer oder was sagt oder, wo steht denn, dass es überhaupt erlaubt ist????
*es wird beim Ausstechen Minutenganu abgerechnet. Nur morgens wird aufgerundet*
Na ja, die Zeit wird aufgerundet, die Arbeitszeit jedoch abgerundet.
*Also schenkt euch euer AG Arbeitszeit - wo genau habt ihr ein Problem damit?*
Sag mal Globus, Du scheinst irgendwie ein Rechenproblem zu haben. Wenn man um 08:01 Uhr kommt und der AG zeichnet erst ab 08:15 Uhr auf, was genau schenkt der AG dann??????? Äähm, ja, stimmt, Minusminuten bekommt man geschenkt!
*Eine Zeiterfassung, welche nur volle Viertelstunden erfasst bzw. zählt, ist ein no go!*
Volle Zustimmung! Und ein BR, der so etwas zulässt, gehört .........................., denkt Euch was aus!
Erstellt am 24.04.2012 um 08:31 Uhr von rkoch
> *ist es erlaubt parallel mit der Viertelstundenregelung abzurechnen ?*
*Meines Wissens nach, ist das nur bei festen Arbeitszeiten zulässig.*
Wer oder was sagt oder, wo steht denn, dass es überhaupt erlaubt ist????
Was spricht dagegen, dass es erlaubt sein soll?
Das Problem liegt doch an anderer Stelle:
Wenn ein Zeiterfassungssystem eine Abrechnung im 1/4tel-Stundentakt vorsieht, dann ergibt sich daraus, dass die Arbeitszeit eben im 1/4tel-Stundentakt beginnt und endet! Also muß sich der AN lediglich in diesem Rythmus zur Arbeitsleistung bereithalten. Der AG darf bis zum erfassten Arbeitsbeginn/nach dem Erfassten Arbeitsende keine Arbeitsleistung verlangen.
Bsp: Stempeln um 08:02 Uhr, erfasst: 08:15 Uhr. Die Arbeitszeit UND damit die Arbeitsleistung beginnt um 08:15, nicht um 08:02. Zwischen 08:02 und 08:15 hat der AN die Pflicht sich am Arbeitsplatz einzufinden und sich Arbeitsbereit zu machen, mehr aber auch nicht. Erst um 08:15 beginnt sein Arbeitseinsatz.
Derartige Systeme sind also durchaus legitim, wenn sie von beiden Seiten richtig gelebt werden.
Was eben nicht geht:
Der Arbeitnehmer beginnt um 08:02 mit der Arbeit obwohl sie erst ab 08:15 bezahlt wird.
Abends gilt grundsätzlich dasselbe: Der AN hört zu einer 1/4tel Stunde mit der Arbeit auf und stempelt innerhalb der nächsten 15 min.
Entsprechend gibt es auch Regelungen, die pauschal von der Stempelzeit z.B. 20min für den Weg zum Arbeitsplatz abziehen, die halte ich aber für bedenklicher als die Fixzeitenregelung, da es unwahrscheinlich ist, das die AN genau 10min vor Arbeitsbeginn (das ist noch machbar) und 10 min. nach Arbeitsende stempeln (letzteres halte ich für unrealistisch, wer stempelt schon mit der Stopuhr!)
Der AG hat tatsächlich grundsätzlich das Recht den Weg von der Stempeluhr bis zur realen Arbeitsaufnahme nicht zu bezahlen. Ob das überhaupt sinnvoll ist oder ob derartige Spielchen der richtige Weg sind um das zu erreichen steht auf einem anderen Blatt.... Letztlich hat die beschriebene Variante den Nachteil, das AN die immer kurz vor der 1/4tel Stunde stempeln jeden Tag einen gewissen Vorteil haben, da denen der Weg bezahlt wird, den anderen nicht. Aber das liegt ja wieder in der Macht der einzelnen AN.