Sachbefristung Arbeitnehmerüberlassung - Wird hier mit der Sachbefristung die Entfristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 TzBfG umgangen?
Hallo,
es geht um Arbeitnehmerüberlassung. Eine Kollegin wurde bei uns zeitbefristet überlassen und bisher 2 mal verlängert. Die Verlängerung geht nicht über die 2 Jahre hinaus. jetzt hat sie eine Änderung zum Arbeitsvertrag von ihrem AG (Verleiher) erhalten mit einer Sachbefristung bis 30.09.08. Frage: Wird hier mit der Sachbefristung die Entfristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 TzBfG umgangen? Wie verhält es sich grundsätzlich bei sachbefristeten Arbeitsverträgen, die länger als 2 jahre laufen? Sind diese auf Ewigkeit befistet?
Würde mich freuen, wenn ihr helfen könntet.
Wolfgang
Community-Antworten (3)
27.11.2008 um 11:11 Uhr
wenn tatsächlich ein Sachgrund besteht kann der AG ggf. ewig befristen. Gibt es denn einen Sachgrund. Was schreibt denn der AG hier?
27.11.2008 um 11:17 Uhr
Hallo,
es handelt sich um eine Sachbefristung "Sachbearbeiter Abrechnung". Da diese Tätigkeit bei uns im Unternehmen (Entleiher) ständig vorkommt, war ich der Auffassung, dass es sich nicht um eine Sachbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG handelt. Wenn es so wäre ist die Frage, ob die Kolleginn den Änderungsvertrag ablehnen kann?
Wolfgang
27.11.2008 um 11:28 Uhr
Das soll der Sachgrund sein? Der AG muss bei einer Zeitbefristung den Sachgrund im Vertrag nicht benennen. Hat er vielleicht etwas dazu gesagt?
Man kann der AN nicht raten den Vertrag nicht zu unterschreiben. Dann wird sie gar keinen Job mehr bekommen. Der Weg sollte sein: unterschreiben und dann den Sachgrund im Nachgang anzweifeln und ggf. Entfristungsklage einreichen
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