W.A.F. LogoSeminare

Weiterbildungskosten für alle Arbeitnehmer?

D
DerBen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgender Fall: zwei Kollegen machen eine Fort/Weiterbildung auf eigene Kosten. Diese findet nach Feierabend und an Wochenenden statt und kostet auch einiges an Geld. Nun wird bei uns im Betrieb ein weiterer Kollege neu eingestellt, der ebenfalls diese Weiterbildung macht. Dieser Kollege hat nun ausgehandelt, dass der AG ihm diese Ausbildung bezahlt. Die beiden anderen Kollegen finden dies natürlich ungerecht.

Der neue Kollege wird in einem anderem Arbeitsberecih eingestellt, trotzdem ist diese Weiterbildung auch für den Arbeitsbereich der anderen Kollegen hilfreich/ von Nutzen.

Gibt es da für uns als Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

1.33703

Community-Antworten (3)

S
Snooker

19.04.2012 um 21:47 Uhr

In wie weit war denn der BR bei den ersten Beiden und später bei der dritten Weiterbildung involviert? Sind dies befufsbedingte Weiterbildungsmaßnahmen?

N
nicoline

19.04.2012 um 22:00 Uhr

DerBen zwei Kollegen machen eine Fort/Weiterbildung auf eigene Kosten. Diese findet nach Feierabend und an Wochenenden statt und kostet auch einiges an Geld. Ist diese Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet oder zwingend erforderlich für die Ausübung der Arbeit?

Nun wird bei uns im Betrieb ein weiterer Kollege neu eingestellt, der ebenfalls diese Weiterbildung macht. Dieser Kollege hat nun ausgehandelt, dass der AG ihm diese Ausbildung bezahlt. Tja, genau, er hat seinen Arbeitsvertrag gut ausgehandelt ==> Vertragsfreiheit!

Die beiden anderen Kollegen finden dies natürlich ungerecht. Ungerecht kann man das ja eigentlich nur dann finden, wenn man selber um Bezahlung gebeten hat, diese abgelehnt wurde, dem neuen Kollegen aber bezahlt wird, was allerdings immer noch nichts an der Vertragsfreiheit ändert! Haben die Kolleginnen gefragt, ob der AG bezahlt, oder sich beteiligt?

Gibt es da für uns als Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten? Mit den von Dir gegebenen Informationen sehe ich das für diesen Fall nicht, aber auf die Zukunft ausgerichtet schon möglich: § 96 - 98 BetrVG

D
DerBen

20.04.2012 um 12:10 Uhr

Also, der Betriebsrat war bei den Weiterbildungen nicht im Spiel (alle 3). Die Kollegen haben sich diese Weiterbildung privat gesucht. Im Prinzip ist es auch mehr als eine Weiterbildung sondern ein eigener neuer Berufsabschluss den die Kollegen dort erlangen werden. (Erzieher zu Sozialpädagogen oder Maurer zum ingenieur) Die Weiterbildung ist auf jedenfall sher hilfreich für die alltägliche Arbeit und stellt für den AG natürlich auch eine professionalisierung dar. Soviel ich weiss wurde beim AG leise angefragt ob so eine finazierung möglich wäre und der AG hat dies damals verneint, bzw. durchblicken lassen das dafür kein Geld da wäre.

Ihre Antwort