Kann ich aus der Freistellung auf meine alte Planstelle?
Ich habe da ein Problem. Ich bin zurückkehrender Schichtgänger (noch BR-Vorsitz in Vollfreistellung). Komme ich auf meine alte Schicht (Personal Überhang) kann ich mit 63 u. 2 Monaten in Rente (Handgeldregel). Geht es auf eine andere Schicht (vergleichbare Arbeit) muss ich bis 64 u. 2 Monate arbeiten und habe noch die Ehre eine Schichtleiter zu bekommen mit dem ich seit dem Start meiner BR-Zeit im Clinch liege (Schicht ist personell unterbesetzt). Urlaubsplanung, persönliche Planung alles für die Katz? In der Freistellung was die Bezahlung (pauschale) betrifft, wurden die Daten aus der alten Schicht genommen. Wie sieht es da aus?
Community-Antworten (5)
20.04.2022 um 11:43 Uhr
Wenn in der alten Schicht kein Platz ist, hat man darauf keinen Anspruch. Aber wieso unterscheidet sich der Renteneintritt mit der Schicht in die man geht?
20.04.2022 um 12:39 Uhr
den Platz wirst Du dann wohl nicht bekommen, aber da Dir kein Nachteil entstehen darf dürftest Du evt. die Rentenregelung des "alten AP" in Anspruch nehmen können. Das zumindestens würde ich mal rechtlich prüfen lassen, ob das als Nachteil gelten könnte. (rechtlich gesehen)
20.04.2022 um 12:44 Uhr
@celestro Ich vermute "Kopplungsgeschäft" oder so ne Art Schichtzulage. Ich würde aber versuchen das jetzt schon zu klären, denn meiner Meinung nach wäre das eine Benachteiligung auf Grund des Ehrenamtes.
20.04.2022 um 13:18 Uhr
Bei Personalüberhang wird die Planstelle aufgrund Personalabbau früher in Rente geschickt. Unternehmen finanziert für bis zu 1 Jahr die Rentenbeiträge. Ich könnte dann mit voller Rente 1 Jahr früher raus. Andere Position ist durch mangelhafte Personalplanung entstanden, dort gehen 4 in ATZ und die fehlen jetzt. Mehrere Gesprächsversuch mit Perso versucht, 2 x versetzt worden. Hab die Nase voll, muss wohl über die Rechtsschiene laufen. Kann das versetzen über die Einladung belegen.
20.04.2022 um 13:23 Uhr
Ich würde mich nicht an die Perso wenden, sondern direkt an den AG.
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Freistellung
ÄlterWir sind ein neuer BR, es gab zwar schon immer einen und der alte BRV und stellv. BRV wurden abgewählt. Der alte soll BRV fungiert nun als stellvert. und soll den neuen BRV zu allem Unglück auch noch
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied