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Zwang zur Personaluntersuchung?

W
webun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bin BRM und Verwaltungssachbearbeiter in einem privaten Unternehmen, das u.a. Krankenhäuser betreibt. Jetzt bekam ich (nach 10 Jahren zum ersten Mal) die Aufforderung, zu einer Personaluntersuchung anzutreten. Dabei wurden folgende Aussagen getroffen:

  1. Die Untersuchung sei von der Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben (ich arbeite weder in der Küche noch im medizinischen Bereich).
  2. Bei Nichteinhaltung des Termins drohe Verlust des Versicherungsschutzes.
  3. Bei Nichterscheinen müsse ich mit arbeitsvertraglichen Konsequenzen rechnen.

Ich werde an der Untersuchung teilnehmen, allerdings möchte ich, dass der BR unserem AG wegen der Drohungen ein wenig auf die Finger klopft. Dabei würde es mir helfen, wenn Ihr mir ein paar Tipps (sprich: entsprechende §§ und Urteile) geben könntet.

Danke im Voraus

webun

2.30707

Community-Antworten (7)

M
Mundwerker

17.04.2012 um 13:54 Uhr

  1. Die Untersuchung ist definitiv NICHT von der BG vorgeschrieben, die BG gibt zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen lediglich Empfehlungen heraus. Für wen Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und Eignungsuntersuchungen vorgesehen sind, ist in der ArbMedVV geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/

  2. Der Versicherungsschutz geht so gut wie nie verloren, man müßte sich schon vorsätzlich verletzen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

  3. Würde ich als Nötigung empfinden.

Auf der Homepage eurer BG solltest du dazu mehr Informationen finden.

K
kassenwart

17.04.2012 um 16:56 Uhr

Auch Verwaltungs-AN in Krankenhäuser kommen ggf. mit Patienten oder Personal welches mit Patienten in Kontalt kommt zusammen. Daher kann es sich hier sehrwohl um eine Pflichtuntersuchung handeln. Denn es geht hier ja darum, dass keine gesundheitliche Schädigungen an Patienten erfolgt.

Hygiene/Keinvorsorge usw. sind die Themen.

Genaueres kann die zuständige BG sagen

S
streikbrecher

17.04.2012 um 16:58 Uhr

Vorsorgeuntersuchungen Rechtliche Rahmenbedingungen ärztlicher Untersuchungen von Beschäftigten im Krankenhaus http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Netzwerke/Infektionsfrei/Gesundheitsdienst/Vorsorge/Seiten/Vorsorgeuntersuchungen.aspx

D
DocPille

17.04.2012 um 17:00 Uhr

@all

ich verstehe solche fragen nicht. das erste was ich tue,ich rufe bei der BG an,oder werde persönlich vorstellig.

W
webun

17.04.2012 um 17:15 Uhr

@alle Vielen Dank, das hilft mir bei den wahrscheinlich anstehenden Diskussionen.

@docpille Was gibt's da nicht zu verstehen? Mir persönlich helfen verschiedene Meinungen und Einschätzungen von Kollegen eben eher als eine nackte sachliche Auskunft. Dafür ist ein Forum doch da, oder nicht? Oder hat Dich das Lesen meines Beitrags zu viel Zeit gekostet? Dann bitte ich um Vergebung...;-)

webun

D
DocPille

17.04.2012 um 17:29 Uhr

@webun

eine nackte sachliche Auskunft ist eben immer noch Rechtssicherer als eine Meinung oder Einschätzung. nö war nicht zuviel Zeit, aber warum immer gleich so agressiv, ich habe doch nur meine Einschätzung und Meinung zu dieser Frage geschrieben.

W
webun

17.04.2012 um 17:38 Uhr

@docpille ... war gar nicht aggressiv gemeint: siehe dies hier ;-)

webun

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