Erstellt am 16.04.2012 um 15:04 Uhr von Snooker
@Pupel
Ein Protokoll brauch weder genehmigt noch vorgelesen werden.
Es wird erstellt und vom BRV (bzw. bei Verhinderung) Stellvertreter und dem Schriftführer unterschrieben.
Hat ein BRM Einwände zum Inhalt kann er dies schriftlich niederlegen und es wird dem erstelltem Protokoll angeheftet.
Erstellt am 16.04.2012 um 15:33 Uhr von Fairlight
Es ist sicher praktikabel, den teilnehmenden BRM eine Abschrift der Niederschrift zukommen zu lassen.
Wir handhaben das bei uns so, dass unser Schriftführer ausgehend von der Niederschrift ein Protokoll erstellt, dass dann den BRM spätestens mit der Einladung für die nächste Sitzung zugeschickt wird. So hat jeder lang genug Zeit, zu schauen, ob irgendwas doch anders genaufen ist, als wie es festgehalten wurde.
Sollte dann eine Rückfrage oder eine Richtigstellung notwendig sein, handeln wir das regelmäßig unter dem TOP Verlesen und Genehmigen des zurückliegenden Protokolls ab.
Wie Snooker richtig schrieb, werden dann Einwände schriftlich an die Niederschrift angefügt.
Erstellt am 16.04.2012 um 17:27 Uhr von Pupel
Danke für die Antworten hab was dabei gelernt.