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Protokoll der letzten Sitzung

P
Pupel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , wann muß das Protokoll der Letzten Sitzung verlesen und genemigt werden, unser BRV hat beim letzten mal gesagt das Protokoll wird beim nächsten mal vorgelesen.

Ich dachte, das muß immer zum anfang der Sitzung verlesen werden und kann nicht verschoben werden.

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Community-Antworten (3)

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Snooker

16.04.2012 um 17:04 Uhr

@Pupel Ein Protokoll brauch weder genehmigt noch vorgelesen werden. Es wird erstellt und vom BRV (bzw. bei Verhinderung) Stellvertreter und dem Schriftführer unterschrieben. Hat ein BRM Einwände zum Inhalt kann er dies schriftlich niederlegen und es wird dem erstelltem Protokoll angeheftet.

F
Fairlight

16.04.2012 um 17:33 Uhr

Es ist sicher praktikabel, den teilnehmenden BRM eine Abschrift der Niederschrift zukommen zu lassen.

Wir handhaben das bei uns so, dass unser Schriftführer ausgehend von der Niederschrift ein Protokoll erstellt, dass dann den BRM spätestens mit der Einladung für die nächste Sitzung zugeschickt wird. So hat jeder lang genug Zeit, zu schauen, ob irgendwas doch anders genaufen ist, als wie es festgehalten wurde. Sollte dann eine Rückfrage oder eine Richtigstellung notwendig sein, handeln wir das regelmäßig unter dem TOP Verlesen und Genehmigen des zurückliegenden Protokolls ab. Wie Snooker richtig schrieb, werden dann Einwände schriftlich an die Niederschrift angefügt.

P
Pupel

16.04.2012 um 19:27 Uhr

Danke für die Antworten hab was dabei gelernt.

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