Betriebsrat - Beziehungen zum BoD und Middle Management
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich Betriebsrat-Literatur. Ich schreibe zur Zeit meine Masterarbeit, in welcher der Betriebsrat eine wichtige Rolle spielt. Leider finde ich keine Literatur zum Thema Beziehungen des Betriebsrat nicht nur in Bezug auf Mitarbeiter, sondern auch auf das Board of Directors, Middle Management, Top Management, und HR. Besonders zum BoD und Middle Managers lassen sich für mich als Studentin wenig wissenschaftliche Artikel oder generelle Informationen finden.
Ich wäre sehr dankbar für jeden einzelnen Tipp.
Mfg
Community-Antworten (4)
16.04.2012 um 17:42 Uhr
Ansprechpartner "auf Augenhöhe" ist für den Betriebsrat "der Arbeitgeber". Wie der sich intern organisiert (ob der klassische Einzelunternehmer, Einzelgeschäftsführer, oder aber dem anglo-amerikanischen Rechtsraum nachempfundene Strukturen), ist nach dem Betriebsverfassungsrecht zunächst erstmal völlig egal. Natürlich wird ein Vorstandsvorsitzender eines internationalen Großkonzerns Aufgaben delegieren können. Zu den Fragen, welche Aufgaben da an wen delegiert werden können - und unter welchen Bedingungen ein BR dies nicht akzeptien muss, gibt es in den einschlägigen Kommentaren zu den §§ 2 und 74 BetrVG einiges an Material (z.B. Kommentare von Fitting oder Däubler/Klebe/Kittner -> Bibliothek). Mit googeln nach "zusammenarbeit betriebsrat arbeitgeber" dürftest Du einiges weiteres an hilfreichen Infos zu Tage fördern können.
Und wenn man wissen will, wie das in exemplarischen Betrieben unterschiedlicher Größe gehandhabt wird, hilft sicherlich die Gewerkschaft bei der Vermittlung von Kontakten...
16.04.2012 um 17:54 Uhr
Versuchs mal bei der Hans-Böckler-Stiftung
16.04.2012 um 18:33 Uhr
Auch moderne denglische Begrifflichkeiten ändern nichts daran. Der BR ist als Interessenvertreter aller Arbeitnehmer aktiv (mit Außnahme der im § 5 BetrVG definierten Personen) Das heißt eben auch für mittlere Sachbearbeiter (Middle Management oder wie heißt das eben noch.....) für viele TOP-Manager (da ja die meisten doch nur den Titel TOP tragen und eben nicht dem § 5 BetrVG entsprechen) und auch für Mitarbeiter aus der Personalabteilung, wie z.B. Personalreferenten, es sei denn, sie haben die "Kompetenzen" des § 5 BetrVG.
Im Zuge der Aufgaben dieser Personen können sich aber berufliche Berührungspunkte mit dem BR ergeben, Dinge also, wo die Zusammenarbeit, Verständigung, Zustimmung u.s.w. des BR erforderlich wird.
Wie aber petrus schon schreibt: Letztendlich Ansprechpartner für den BR ist der "Arbeitgeber" .
16.04.2012 um 20:38 Uhr
Vielen lieben Dank für die Antworten. Ich wollte nur kurz erklären, dass ich auf Englisch studiere, und mir deswegen die oben genannten Begrifflichkeiten ein wenig leichter fallen und mein Professor gerne Literatur zu den Beziehungen des BR zu den oben genannten Interessensvertretern hätte. Zudem fällt es mir schwer Literatur auf Englisch zu finden, da Betriebsräte in verschiedenen Nationen natürlich auch anders geregelt sind. Ich bin dankbar für die Information, dass der Arbeitgeber nunmal der "wichtigste" Ansprechpartner ist, zumal ich hierzu die meisten Informationen gefunden habe. Ich denke mein Professor will natürlich, dass ich die Beziehungen zwischen dem Betriebsrat und allen anderen Interessensvertretern miteinbeziehe in die Rolle des Betriebsrates, da es in meiner Arbeit nicht nur um die rechtliche Rolle des Betriebsrates geht, sondern um die soziale Komponente. Jedoch ist es nunmal schwer hier Literatur zuzufinden. Dennoch werde ich den oben genannten Tipps dankbar nachgehen!!
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