Erstellt am 16.04.2012 um 09:24 Uhr von gironimo
wo kein Kläger,da kein Richter.
Das nächste Mal den richtigen einladen.
Erstellt am 16.04.2012 um 13:05 Uhr von Tanzbär
Verstehe ich das richtig, dass da nicht nur einmal der Falsche eingeladen war, sondern dass das falsche Ersatzmitglied im September letzten Jahres in den Betriebsrat nachgerückt ist?
Das kann schon noch Probleme bringen. Auf alle Fälle schnellstens berichtigen.
Erstellt am 16.04.2012 um 21:00 Uhr von streikbrecher
Beschlüsse können wegen Ladungsfehler NICHTIG sein. Man kann versuchen soweit noch möglich fehlerhafte Beschlüsse zu heilen.
Rat vom ExpertenHeilung und Genehmigung fehlerhafter Beschlüsse
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/verhinderung-und-ladung-des-ersatzmitglieds/heilung-und-genehmigung-fehlerhafter-beschluesse.php
@gironimo
wo kein Kläger,da kein Richter.
Das nächste Mal den richtigen einladen.
Das kann ganz böse ins Auge gehen. Denn im Rahmen einer Klage vor dem ArbG z.B. wegen Kündigung könnte dieses bekannt werden. Dann könnte der Richter oder eine der klagenden Parteien dieses feststellen und handeln.
Für Richter ist solches der beste Fall einen Fall los zu werden. Sie stellen schweren Formfehler bei der Ladung fest und damit ist der Fall vom Tisch
Erstellt am 16.04.2012 um 21:18 Uhr von Kölner
@streikbrecher
"Das kann ganz böse ins Auge gehen. Denn im Rahmen einer Klage vor dem ArbG z.B. wegen Kündigung könnte dieses bekannt werden. Dann könnte der Richter oder eine der klagenden Parteien dieses feststellen und handeln.
Für Richter ist solches der beste Fall einen Fall los zu werden. Sie stellen schweren Formfehler bei der Ladung fest und damit ist der Fall vom Tisch"
Watt? Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder? Das ist der Stoff aus dem die Märchen sind...