Erstellt am 13.04.2012 um 22:57 Uhr von peanuts
1. Geht es überhaupt um einen Leih-AN?
2. Oder geht es um einen befristeten AV?
3. Ein Leih-AN hat einen eigenen Arbeitgeber und bezieht auch seinen Lohn/sein Gehalt von SEINEM AG.
4. Kann ein BR einer Einstellung prinzipiell nicht wirksam widersprechen, nur weil die Eingruppierung nicht stimmt
5. Ein BR kann aber einer Einstellung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen
6. Sollte man von einem BR erwarten dürfen, zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem AN mit befristetem AV unterscheiden zu können
Und jetzt die alles entscheidende Frage. Worum geht´s denn nu?
Erstellt am 13.04.2012 um 23:24 Uhr von Gonzostar
Vielleicht habe ich mit schwer verständlich ausgedrückt:
Es geht um einen Leih-AN der zum AN mit befristetem AV bei uns werden soll und wo die Eingruppierung nicht stimmt, der aber nach 3 Monaten richtig eingruppiert werden soll. 2 bis 3 BR Kollegen wollen deswegen der Einstellung widersprechen, weil die Eingruppierung nicht von Anfang an stimmt. Du hast mir mit Punkt 4 und 5 schon ausreichend geholfen. Danke!
Erstellt am 14.04.2012 um 09:12 Uhr von gironimo
Zu hinterfragen wäre natürlich auch, ob der ehemalige Leih-AN vielleicht noch eine Einarbeitung braucht, die die anderen nicht brauchten (meine Vorhersage des Arbeitgeberarguments). Jedenfalls würde ich erst einmal mit dem Kollegen sprechen. Wenn es für ihn so o.k. ist, würde ich der zu geringen Eingruppierung nicht widersprechen - vorausgesetzt die Zusage des AG nach 3 Monaten hochzugruppieren ist verbindlich.
Eher würde ich auf Gesprächsebene mit dem AG eine Klärung und Überzeugungsarbeit versuchen (und u.U. doch gleich Lk 4
Erstellt am 14.04.2012 um 13:56 Uhr von Gonzostar
Eine Einarbeitung braucht er nicht. Er ist schon seit knapp 2 Jahren als Leih-AN dabei. Er ist damit einverstanden. Es sind nach jetzigem Stand ca. 4€ mehr in der Stunde für ihn. Der AG schreibt in der Anhörung mit rein, das nach 3 Monaten er in die LK 4 kommt. Unser Chefbuchhalter hat unserem Chef da ein Floh ins Ohr gesetzt. Wegen 0,30€ Unterschied zwischen LK3 und LK4!!
Ich bin der Meinung da muss ich mich als BR nicht aufs gleiche Niveau begeben und wegen so einen Minimalbetrag einem die Chance zu nehmen endlich mal von der Leiharbeit wegzukommen. Soll der Chef doch einen "kleinen Sieg" bekommen. Wir haben dann den "moralischen Sieg" und einen Leih-AN ins normale Berufsleben ermöglicht.
Erstellt am 14.04.2012 um 14:27 Uhr von peanuts
"Wir haben dann den "moralischen Sieg" und einen Leih-AN ins normale Berufsleben ermöglicht."
*EinenkitzekleinenDämpferichverpass*
Seit 12.2012 dürfen Leih-AN einem Entleiher nur noch vorrübergehend überlassen werden! Wobei bislang noch nicht höchstrichterlich definiert ist, welche Zeiteinheit mit "vorrübergehend" gemeint ist.
Vor allem solltet Ihr Euch als BR intensivst mit dem Thema "Personalplanung" beschäftigen, alldieweil nicht vergessen werden darf, dass hier nur eine befristete Einstellung erfolgen soll.
Ansonsten gehe ich mit Deiner Meinung konform.