Hallo,
wir hatten Anfang des Jahres einen Betriebsteilübergang in eine neue Gesellschaft (zum 1.1.). Nun wechselt eine weitere Mitarbeiterin (auf eigenen Wunsch) in die neue Gesellschaft (zum 1.4.).
Gibt es eine Möglichkeit, für sie die Vorteile des Betriebsübergangs zu erhalten (z.B. Betriebszugehörigkeit) oder kann sie jetzt nur noch durch Aufhebungsvertrag / Neueinstellung wechseln?