Nachträglicher Wechsel eines MA nach Betriebsteilübergang
Hallo, wir hatten Anfang des Jahres einen Betriebsteilübergang in eine neue Gesellschaft (zum 1.1.). Nun wechselt eine weitere Mitarbeiterin (auf eigenen Wunsch) in die neue Gesellschaft (zum 1.4.). Gibt es eine Möglichkeit, für sie die Vorteile des Betriebsübergangs zu erhalten (z.B. Betriebszugehörigkeit) oder kann sie jetzt nur noch durch Aufhebungsvertrag / Neueinstellung wechseln?
Community-Antworten (2)
12.04.2012 um 14:49 Uhr
@Marol Das kommt auf das Wohlwollen des AG an...
13.04.2012 um 16:40 Uhr
ja, das haben wir fast befürchtet. Dann werden wir da unserer Kollegin wohl nicht weiterhelfen können. Der AG will nicht. Aber Danke für die schnelle Antwort
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