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Verständnisfrage Betriebsteilübergang

Z
zdophers
Jan 2018 bearbeitet

Hallo beisammen,

da sich hier die Fragen zu Betriebsübergängen häufen, habe ich auch eine Verständnisfrage.

Der AG hat uns informiert, dass er die Dienstleistungsaufgaben eines wesentlichen und betriebsteilübergangsfähigen Betriebsteils von einer neuzugründenden Firma erledigen lassen möchte. Diese Firma soll ein Joint Venture mit einem größeren Wettbewerber werden, die Verhandlungen zwischen unserer Firma und em Wettbewerber stehen noch ganz am Anfang. Insofern ist noch nicht klar, wie die neue Firma aussehen soll, wie die Mehrheitsverhältnisse sind, wo die Firma sitzen wird und welche von unseren Kollegen dort in welcher Weise übernommen werden können.

Der Wunsch, diese Aufgaben auszulagern, besteht seitens unseres AG bereits seit mehreren Jahren, in der Tat sind wir in unserem internationalen Unternehmen die einzige Region in der diese Arbeiten noch InHouse erledigt werden, auch bei 90% unserer Wettbewerber sind diese Aufgaben ausgelagert. Und selbst die betroffenen BRM aus dieser Abteilung bennenen die Maßnahme als wirtschaftlich korrekt.

Wenn die neue Firma nun behaupten würde, es fände kein Betriebsteilübergang statt, da weder Büros noch Betriebsmittel übergehen, noch stelle man genügend unserer Mitarbeiter ein, die im Netz findbare Checkliste zu Betriebsteilübergängen und da gerade die Mitarbeiterübernahme nicht zutreffen, wie könnte der BR dagegen vorgehen?

Kann der BR dagegen klagen oder können das nur die einzelnen Mitarbeiter?

Das klingt irgendwie merkwürdig, wenn der BR innerhalb der Verhandlungen zu §112 BetrVG sagt, wir möchten nicht mehr über Abfindungen und sonstige Pakete wegen einer Betriebsteilstillegung verhandeln, sondern wir gehen von einem Betriebsteilübergang aus und beschränken damit unsere Einflussmöglichkeiten.

Vielen Dank zdophers

P.S.: Sachverständiger wird hinzugeholt wenn die Verhandlungen zur Firmengründung fortgeschritten sind. Ebenso die BetrVG III für unsere Jüngsten.

1.06601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.02.2015 um 18:39 Uhr

Vielleicht solltet Ihr den Sachverständigen schon jetzt hinzuziehen und mit ihm die Details erleutern. Im Übrigen, wenn Ihr schon über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt, laßt Euch nicht mit Behauptungen des Arbeitgebers hinhalten.

Wenn es so ist, wie der AG behauptet, kann er doch im Interessenausgleich Nachteile ausschließen.

So lange er nicht konkret wird - macht Druck. Klar, dass er lieber keinen Sozialplan/Interessenausgleich will. Wie es auch kommen werde - eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG wird es allemal.

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