Organigramm verändern
Änderung eines Organigrammes mitbestimmungspflichtig oder kann der AG über nacht seine betriebs/abteilungsstruktur ändern ohne BR?
Community-Antworten (2)
12.04.2012 um 13:07 Uhr
Änderung der Betriebsstruktur?
ich sag mal, hier ist zu überlegen ob nicht eine Betriebsänderung stattfindet.
Dann hast du ja viele Möglichkeiten. Es kann ja sein das dadurch Arbeitsplätze wegfallen. Dann kannst du gleich einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
12.04.2012 um 17:44 Uhr
angesichts der Informations- und Beratungsrechte des BR - kein all zu großer Beweis vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Die Frage wäre auch, ob sich Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten u.s.w. ändern.
Daher zunächst einmal detailiert Nachfragen, welche Folgen die Nacht- und Nebelaktion auf die Arbeitnehmer hat.
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