BR-Zustimmung zurückstellbar?
muss ein antrag des AG der dem BR rechtzeitig vorlag in der BR-Sitzung beschieden werden oder nicht? kann er einfach zurückgestellt werden auf nächste sitzung wenn es zb klärungsbedarf etc gibt? oder nur: zustimmung oder ablehnung möglich ?
Community-Antworten (2)
12.04.2012 um 08:04 Uhr
Kommt darauf an. Es gibt Anträge, hinter denen Termine stehen (Anhörungen, aber auch da kann man vertagen, wenn auch nur innerhalb der Vorgaben ...) und es gibt Dinge, die mit Sicherheit mehr Zeit haben und gut vorbereitet werden müssen. In einer Sitzung durchgedrückt werden muss gar nichts.
12.04.2012 um 11:24 Uhr
stimme Tanzbär zu. Ergänzend: Wenn der Klärungsbedarf dadurch entsteht, dass der Arbeitgeber seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat - also z.B. Unterlagen fehlen - kann es sogar sein, dass Fristen noch gar nicht zu laufen beginnen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen beginnen Fristen zu laufen.
Je nach Art der Entscheidung, die der BR zu treffen hat, ist es aber manchmal auch gut, gar nicht so viel nachzufragen......
Es kommt eben immer darauf an......
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