Erstellt am 12.04.2012 um 06:04 Uhr von Tanzbär
Kommt darauf an.
Es gibt Anträge, hinter denen Termine stehen (Anhörungen, aber auch da kann man vertagen, wenn auch nur innerhalb der Vorgaben ...) und es gibt Dinge, die mit Sicherheit mehr Zeit haben und gut vorbereitet werden müssen.
In einer Sitzung durchgedrückt werden muss gar nichts.
Erstellt am 12.04.2012 um 09:24 Uhr von gironimo
stimme Tanzbär zu. Ergänzend: Wenn der Klärungsbedarf dadurch entsteht, dass der Arbeitgeber seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat - also z.B. Unterlagen fehlen - kann es sogar sein, dass Fristen noch gar nicht zu laufen beginnen. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen beginnen Fristen zu laufen.
Je nach Art der Entscheidung, die der BR zu treffen hat, ist es aber manchmal auch gut, gar nicht so viel nachzufragen......
Es kommt eben immer darauf an......