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Leiharbeit verhindern

H
hornissse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, in unserem Betrieb soll wieder ein Leiharbeiter über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt werden, unsere Umsatzzahlen sind schlecht, wir haben in den beiden letzten Zahlen unsere Ziele nicht erreichen können. Auch in diesem JAhr ist es fraglich ob wir in den Zielbereich kommen.Das führt dazu, dass wir im Augenblick keine freien Stellen besetzen dürfen. (1 AD-Gebiet ist bereits offen). Die Mitarbeiterin von der Zeitarbeitsfirma war vor ihrer Entbindung bei uns und möchte nun wiederkommen (Marketing), da gibt es keine offenen Stellen aber sicher immer Arbeit... Wir im BR-Gremium würden die Beschäftigung dieser Kraft gerne verhindern. Unsere Priorität liegt auf der Besetzung offener Stellen. Welche Argumente / §§ können wir hier zu Hilfe nehmen - welche Möglichkeiten des Widerspruchs haben wir?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

11.04.2012 um 19:49 Uhr

@hornisse § 99 BetrVG i.V. mit § 14 AÜG

S
streikbrecher

11.04.2012 um 20:12 Uhr

Verlangt eine Stellenausschreibung und die Beachtung des § 81 (1) SGB IX. Die Missachtung des § 81 (1) SGB IX stellt einen Versagungsgrund des BR gem. § 99 dar.

Der AG kann aber unter Beachtung der Gesetze auch einstellen wenn er negative Zahlen schreibt.

G
Globus

11.04.2012 um 20:21 Uhr

streikbrecher kann ja, aber dennoch sehe ich hier 99,2,3 für nicht unerheblich...

G
gironimo

11.04.2012 um 21:39 Uhr

Das mit dem SGB IX ist ja schön und gut - aber den Fehler macht der AG ja nur einmal. Und im Falle eines Leiharbeitnehmers würde er die Einstellung dann einfach lassen und einen neuen Versuch starten.

§ 99 Abs 2 Nr.3 BetrVG führt zumindest zum Gericht oder zum Gespräch mit dem BR. Zumindest Sand im Getriebe, den man nutzen sollte.

V
Valdi

12.04.2012 um 02:23 Uhr

Widerspruch nach 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 , zu Nr. 1: Gesetz sagt Einsatz von LAN darf nur vorruebergehend sein, da kommt es auf die Begruendung des AG beim Antrag an und zu Nr.3, damit sind wir schon mal durchgekommen / Einigung kurz vor Gerichtstermin. Lg. Valdi

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