Erstellt am 11.04.2012 um 17:49 Uhr von Kölner
@hornisse
§ 99 BetrVG i.V. mit § 14 AÜG
Erstellt am 11.04.2012 um 18:12 Uhr von streikbrecher
Verlangt eine Stellenausschreibung und die Beachtung des § 81 (1) SGB IX. Die Missachtung des § 81 (1) SGB IX stellt einen Versagungsgrund des BR gem. § 99 dar.
Der AG kann aber unter Beachtung der Gesetze auch einstellen wenn er negative Zahlen schreibt.
Erstellt am 11.04.2012 um 18:21 Uhr von Globus
streikbrecher
kann ja, aber dennoch sehe ich hier 99,2,3 für nicht unerheblich...
Erstellt am 11.04.2012 um 19:39 Uhr von gironimo
Das mit dem SGB IX ist ja schön und gut - aber den Fehler macht der AG ja nur einmal. Und im Falle eines Leiharbeitnehmers würde er die Einstellung dann einfach lassen und einen neuen Versuch starten.
§ 99 Abs 2 Nr.3 BetrVG führt zumindest zum Gericht oder zum Gespräch mit dem BR. Zumindest Sand im Getriebe, den man nutzen sollte.
Erstellt am 12.04.2012 um 00:23 Uhr von Valdi
Widerspruch nach 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 , zu Nr. 1: Gesetz sagt Einsatz von LAN darf nur vorruebergehend sein, da kommt es auf die Begruendung des AG beim Antrag an und zu Nr.3, damit sind wir schon mal durchgekommen / Einigung kurz vor Gerichtstermin. Lg. Valdi