Einklagen einer Betriebsversammlung
Hallo Ratgeber, ich würde gerne unseren BR verklagen, weil Sie nur alle 3 Jahre eine BRV machen und dass nur mit vorheriger Zustimmung und Abstimmung mit der GF. Bin selber Mitglied in diesen 9 BR (seit 2010), wo mich andere BR mitglieder auch schon rausklagen wollten, weil ich mich zu sehr für die Arbeit des BR eingesetzt haben (kein Spaß) z. B. will ich schon seit langem eine BRV und sonstige allgemeine Infomationen,die einen BR zustehen.
Da man sich ständig weigert, mir den genauen Grund und die dazugehörige Auskunft des Anwaltes zu nennen, die die Kollegen als sie mich raus klagen wollten mit Unterstützung unsere GF zu nennen, bin ich natürlich einwenig enttäuscht und habe mehrmals versucht im Gremium darüber zu sprechen, doch die Kollegen haben jedesmal, mein Anliegen gemieden und es nicht zu Diskussion kommen lassen. Der Anwalt hatte natürlich meine BR Kollegen darauf hingewiesen, dass solch eine Klage Sinnlos ist und dass Schulungsbedarf im Gremium besteht (diese Information habe ich nur inoffiziell erhalten, von ein BR Mitglied)
Da ich es mir leid bin ewig eine klärendes Gespräch hinterherzulaufen und ich auch wegen meines zugegebener penetranter Weise nicht loslassen der Angelegenheit (4 Mails seit Januar, 3x um ein klärendes Gespräch gebeten, alles wurde bisher Ignoriert) habe ich auch keine Unterstützung bei den Anderen BR Kollegen ( das Gute Verhältnis zur GF, könnte gestört werden).
Also, kann ich als BR Mitglied ohne Beschuluss oder viellsicht auch als normaler Mitarbeiter den BR, beim Arbeitsgericht verklagen, damit sie endlich auch mal eine BRV machen und wer trägt in allgemeinen die Kosten für so eine Klage?
Würde auch gerne über, dass gestörte Verhältnis im BR bei der BRV berichten wollen, damit endlich die offenen Fragen die ich ja deswegen habe endlich offen geklärt werden, da man mir aber bestimmt kein Rederecht einräumen wird, wollte ich nur von Euch Wissen, ob es Sinn machen würde den Gewerkschaftsvertreter dazu einzuladen, denn der hätte ja ein Rederecht (bin das EinzigeVerdi-Mitglied bei uns im BR).
Community-Antworten (12)
10.04.2012 um 12:54 Uhr
Suche Dir die notwendigen Mehrheiten und wende dann § 23 an.
DKK § 43, Rn 4 Führt der BR die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlungen nicht durch, stellt dies eine Beseitigung eines zentralen Bestandteils innerbetrieblicher Demokratie dar, erschwert eine konsequente Interessenvertretung durch den BR und kann – insbes. im Wiederholungsfall – eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des BR nach § 23 Abs. 1 darstellen (LAG Hamm 25. 9. 59, DB 59, 1227; LAG Rheinland-Pfalz 5. 4. 60, BB 60, 982; ArbG Wetzlar 22. 9. 92, BB 92, 2216 = AiB 93, 48, bestätigt durch HessLAG 25. 2. 93, AiB 94, 404; Fitting, Rn. 10; GL, Rn. 10; GK-Weber, Rn. 30 f.; Richardi-Annuß, Rn. 22). Das gilt auch dann, wenn der AG den AN wegen des Verzichts auf die Betriebsversammlungen besondere Leistungen oder sonstige Vorteile gewährt (Däubler, AiB 82, 51 f.; Fitting, a. a. O.). Zum Antragsrecht der Gewerkschaft vgl. Rn. 31 ff.
Aber, wenn man sich solche BR wählt muss man damit leben!
10.04.2012 um 12:36 Uhr
Dann lass dir von Verdi helfen. Bitte die Gew. nach §43 Abs.4 eine Betriebsversammlung einzuberufen.
10.04.2012 um 12:54 Uhr
Da ist in Hamburg unser Geweksschfatssekräter der Meinung, dass er bei nur einen Mitglied sich der Aufwand, für die Gewerkschaft nicht lohnt.
10.04.2012 um 13:09 Uhr
Für Verdi ist es ein Schreiben oder sogar nur ein Anruf beim BR, dass sollte doch drin sein. Falls du wie von streikbrecher vorgeschlage nach § 23 vorgehen willst, ist das ein langer steiniger Weg bei dem du zudem noch ein Viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer als Unterstützung benötigst.
10.04.2012 um 13:28 Uhr
ich bin da voll und ganz der Meinung von Lrnender.
10.04.2012 um 13:47 Uhr
Auf einer Betriebsversammlung schmutzige Wäsche waschen zu wollen ist mit Sicherheit nicht zielführend.
Aber jeder AN, auch Du, darf gezielte Fragen stellen ...
10.04.2012 um 14:18 Uhr
Lernender + peanuts
Ihr habt leider die Antwort, welche ich leider erwartet habe, von Erdenbürger nicht gelesen!
Da ist in Hamburg unser Geweksschfatssekräter der Meinung, dass er bei nur einen Mitglied sich der Aufwand, für die Gewerkschaft nicht lohnt. Antwort 3 Erstellt am 10.04.2012 um 10:54 Uhr von Erdenbürger
Also bleibt leider nur § 23, dass bedeutet Koll. überzeugen, oder in eine Andere Gewerkschaft eintreten, dann ist diese auch im Betrieb vertreten und kann handeln!
10.04.2012 um 14:42 Uhr
(bin das EinzigeVerdi-Mitglied bei uns im BR).
schreibt Erdenbürger auch. Bin mir sicher, dass man Verdi überzeugen kann. Und ich bin mir auch sicher, dass der Kollege von der Verdi richtig gefragt werden muss ( ob es wirklich nur ein Verdi Mitglied in dem Unternehmen gibt ) und ob ein kurzer Brief mit der Aufforderung der GW eine Betriebsversammlung einzuberufen für ein Verdi Mitglied zu viel Arbeit bedeutet.
10.04.2012 um 15:18 Uhr
Lernender
Du kannst davon ausgehen, dass zuständige SB der GEW die Betriebe kennen. Es ist nun leider einmal so, dass die GEW Aktivitäten von der Mitgliederstärke abhänig machen. Dieses begründen sie dann u.a. damit, dass sie überfordert sind.
Es kann weiter ja auch sein, dass andere Verdi-Mitglieder es anders sehen und dann vom SB der GEW verlangen Ihre Sicht zu vertreten.
10.04.2012 um 15:25 Uhr
"Ihr habt leider die Antwort, welche ich leider erwartet habe, von Erdenbürger nicht gelesen! "
Die Antwort habe ich gelesen ...
"... und ob ein kurzer Brief mit der Aufforderung der GW eine Betriebsversammlung einzuberufen für ein Verdi Mitglied zu viel Arbeit bedeutet."
Eine GW, die vom §43 Abs.4 BetrVG Gebrauch machen soll, aber überhaupt nicht an der Teilnahme an dieser BV interessiert ist? Naja ...
10.04.2012 um 17:46 Uhr
@streikbrecher :::Du kannst davon ausgehen, dass zuständige SB der GEW die Betriebe kennen. Es ist nun leider einmal so, dass die GEW Aktivitäten von der Mitgliederstärke abhänig machen. Dieses begründen sie dann u.a. damit, dass sie überfordert sind.::::
sicher?
@peanuts :::::Eine GW, die vom §43 Abs.4 BetrVG Gebrauch machen soll, aber überhaupt nicht an der Teilnahme an dieser BV interessiert ist? Naja ...::::
sicher machbar, wenn auch fragwürdig. Nur alle drei Jahre eine BV ist nicht weniger fragwürdig. zudem gehe davon aus, dass Gewerkschafter solche Verstöße gegen das BV nicht gutheißen.
10.04.2012 um 18:23 Uhr
@peanuts
manches wiederholt sich im Leben.
::::::Wir sind ein neuner Gremium und ich bin der Einziger der bei Verdi ist.
Ich wollte gerne zur BV unser zuständigen Gewerkschaftsekräter dazu einladen, er hatte mir auch zugesichert zukommen. Als er erfahren hat, dass unser BR-Vorsitzsender keinen von der Gewerkschaft bei der BV haben will, hat er mir gesagt, dass er doch keine Möglichkeit sieht zur BV zukommen.
Nun stehe ich ziemlich blöd da, weil er mich allein gelassen hat, ist das wirklich richtig so?
Erstellt am 10.11.2011 um 22:29 Uhr
von Erdenbürger :::::
:::Warum macht die "Gewerkschaft" keinen Gebrauch vom § 2 BetrVG ?
In Anbetracht Eurer "häufigen" BVen verweise ich auf § 43 Abs. 4 BetrVG. Antwort 6 Erstellt am 12.11.2011 um 13:47 Uhr von peanuts
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