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Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung

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Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Wo kann ich mich schlau machen über den Inhalt einer BV-zur Beschäftigungssicherung. Was muss ich beachten, welche Punkte ghören unbedingt hinein ? Gibt es eine Art "Vordruck" für eine solche BV ?

Und.....was ist, wenn der Arbeitgeber keinerlei Interesse an einer solchen BV hat ?

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Community-Antworten (4)

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betriebsratten

10.04.2012 um 10:32 Uhr

Vordrucke gibt es aus gutem Grund keine-jede betriebliche Situation ist anders. Wenn der Ag nicht will-was im übrigen ganz normal ist-müsst Ihr ihm was dafür bieten. Das ganze leben ist ein geben und nehmen. Z. B. Ausweitung des Überstundenkorridors, zeitlich befristete Aussetzung von Gehaltszulagen (darf natürlich nicht in die Tarifhoheit fallen) etc. Dafür bekommen die Kollegas ja auch was-einen sicheren Arbeitsplatz.

Ansonsten gib mal in eine Suchmaschine die Worte ein "Boeckler Betriebsvereinbarung"-die Hans Böckler Stiftung hat etliche zu allem möglichem gesammelt. Achtung: Das sind bereits die Kompromisse-ihr müsst also was besseres fordern um dann wieder zurückgehen zu können. Tipps auch unter http://besondere-dienste.hessen.verdi.de/service_fuer_betriebsraete/betriebsraete/betriebsvereinbarungen

Gruss von den Betriebsratten

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Paddy

10.04.2012 um 22:58 Uhr

      Hallo Betriebsratte

Danke für deine gut verständliche Antwort. Du hast Recht, es ist ein "Geben und nehmen" und ich denke ich werde dem Arbeitgeber bieten, dass ich den Spediteur innerhalb der Firma "NICHT" auf "verdeckte Leiharbeit" untersuchen lasse, wenn er unterschreibt.

Wenn er nichts zu verbergen hat, sollte dem ja nichts im Wege stehen.

Danke nochmals für den Suchmaschinen -Tip. Ich nehme das mal in Angriff wenn ich mal etwas mehr Zeit habe als heute.

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Valdi

11.04.2012 um 02:46 Uhr

Verzeihe mir Paddy, es war ein langer Tag, doch mir straeuben sich die Haare wenn ich lese das du wegsehen willst, wenn einer etwas illegales macht. Es gibt nach meiner Meinung sehr wenige BVs welche die Arbeitsplaetze sichern. Bei uns wollte vor Jahren der Neue BigBoss zwecks Standortsicherung einiges haben, wir waren der Meinung, Nein- entweder lohnt sich der Betrieb oder es ist aus. Wir produzieren immer noch. Haben bis heute keine Werksvertraege mit Fremdfirmen / sollte es dazu kommen / wuerden wir sie bis zur letzten Zelle durchleuchten. Bitte Bedenke, alles was du zulasten der MA hergibst, kriegst du nie wieder. Und wenn die zumachen wollen, hilft dir auch keine BV. Viel Glueck bei euren Entscheidungen. Valdi

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Paddy

11.04.2012 um 20:26 Uhr

Hallo Valdi Der Arbeitgeber hat irgendwann mal einen Spediteur mit in die Firma geholt. Dies geschah vor beginn meiner Amtszeit und ist im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten geschehen. Sich einen Spediteur zu "angeln" ist nichts "Illegales" und ich würde da auch nicht weg sehen. Aber ich denke wenn der AG dadurch einen Vorteil gewinnt, dann möchte ich für uns auch etwas positives dabei heraus holen. Der Spediteur macht seine Arbeit und wir machen unsere.

Ich sprach ja die Möglichkeit an, auf Verdeckte Leiharbeit untersuchen zu lassen. Das heißt jedoch nicht dass es sich hier auch um solche handelt. Es könnte eben nur etwas unangenehm für die Arbeitgeberseite werden, weil das ganze dann doch mit viel Büroarbeit verbunden ist. Ich sage mir: "Wenn der AG nichts schlechtes im Schilde führt, dann kann er die BV zur Beschäftigungsabsicherung ja auch unterschreiben. Wir lassen es mal drauf ankommen.

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