Beschäftigungssicherung kontra betriebsbedingte Kündigung
Im Hause existiert eine Betriebsvereinbarung über Sonderschichten in einem bestimmten Produktionsbereich. Teil dieser BV ist: "in der von Sonderschichten betroffenen Abteilung sind während der Laufzeit der BV keine betriebsbedingten Kündigungen zulässig" BV läuft noch 12 Monate. Jetzt wird der BR zu betriebsbedingten Kündigungen in eben dieser Abteilung gehört. (Ich denke der AG kennt seine BV`S nicht. Wie soll der BR richtig reagieren? Widerspruch ist schon klar...aber wie muss die Formulierung (Begründung) aussehen, dass es passt??
Community-Antworten (6)
07.04.2008 um 09:29 Uhr
@splitter Zustimmung verweigern gem. § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG mit Hinweis auf die bestehende konkrete BV mit der entsprechenden Regelung/Vorschrift.
07.04.2008 um 10:12 Uhr
@uhu jetzt komm ich aber in`s rotieren... §99 regelt personelle Einzelmassnahmen...von Kündigungen ist hier nicht die Rede. Und im §102 steht nichts von Betriebsvereinbarungen.
07.04.2008 um 11:56 Uhr
Moin, Geht doch neben dem 102er (Widerspruch "Verstoß gegen BV"ist nicht wirklich sicher)auch gleichzeitig nach 77 vor und teilt dem ArbGeb. mit das ihr einen Unterlassungsanspruch geltend macht, da bzw. wenn er sich nicht an Eure BV hält. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Ausführung der Betriebsvereinbarungen durch den Unternehmer zu überwachen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Bei Verstoß gegen die geschlossene Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch besteht unabhängig von der Frage, ob es sich um eine erzwingbare oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung oder um eine Regelungsabrede handelt
07.04.2008 um 13:56 Uhr
Danke Werner Also Widerspruch nach §102 und gleichzeitig (im gesonderten Anschreiben) Unterlassungsanspruch nach §80. Hört sich doch gut an..
07.04.2008 um 16:35 Uhr
Hey splitter, nicht nach 80. Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung der getroffenen Vereinbarungen und die Unterlassung von betriebsvereinbarungswidrigen Maßnahmen verlangen.
07.04.2008 um 16:52 Uhr
@Werner! Danke!
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