Hallo,

bei uns stehen Betriebsratswahlen an.

Und dieses Jahr haben wir eine besondere Situation bzw. soll eine geschaffen werden.

Kurz zur Unternehmenbeschreibung:
Stammbeschäftigte etwa 1.100
Dazu kommen rund 10% etwa 100 Mann dazu die über einen Werkvertrag beschäftigt sind

Jetzt soll eine Situation geschaffen werden, die es den Werkvertrag Mitarbeitern ermöglich sich selbst als BR Kandidaten aufstellen zu lassen und bei den Wahlen auch mitwählen zu dürfen!!!
Das ganze soll über eine Betribsvereinbarung geregelt werden!!! "BV zur Bildung eines gemeinsamen BR"

Keine Frage, gut das man die Werkvertrag MA mit einbinden will!!!

Aber sowas ist doch nicht gesetzeskonform??? Also BV hin oder her. Was da geschaffen werden soll ist doch eine Eingliederung in das Unternehmen!!! Oder stehe ich hier komplett auf dem Schlauch???

Ist so etwas möglich/erlaubt?