Übernahme Ersatz-JAVi
unter welchen bedingungen kann ein ersatz-JAVi eine übernahme in ein festes arbeitsverhältnis verlangen und wie lange ist die nachwirkung in diesem fall wenn inzwischen neue jav wahl war und 2 monate vergangen sind?
Community-Antworten (4)
06.04.2012 um 19:29 Uhr
Lese dazu mal § 78a. Hierzu ist es aber auch relevant ob das Ersatzmitglied in den letzten Monaten auch öfters mal zum Mitglied aufgestiegen war und im Rahmen der JAV tätig geworden war.
06.04.2012 um 23:02 Uhr
danke für die antwort. hab ich gelesen. aber meine frage zielt darauf ab: nachwirkzeit des schutzes und was ist öfter ?reicht aus wenn die jav kurz vor ende bewusst die ersatz javis für 2-3 sitzungen eingeladen haben?
07.04.2012 um 00:17 Uhr
"und was ist öfter ?"
Vergiss es. Die Anzahl spielt überhaupt KEINE Rolle.
Entweder war ein ordentliches JAV-Mitglied tatsächlich verhindert oder nicht.
Wenn nicht ... schlecht! Und noch schlechter, wenn das Ersatzmitglied wusste, dass der Vertretungsfall nur Mittel zum Zweck war bzw. nur zum Schein herbei geführt wurde ...
07.04.2012 um 00:56 Uhr
Recht haste ja, aber selbst wenn es zum Schein herbei geführt wurde..... man muss es ja nicht an die große Glocke hängen.
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