Bedenken und Widerspruch gleichzeitig?
Hallo zusammen, Kann der BR gleichzeitig Bedenken äußern und Widerspruch einlegen gegen eine ordentlichen Kündigung? Für Rege und Ausführliche Antworten bin ich sehr Dankbar Vielen Dank im Voraus Hmaidide
Community-Antworten (2)
05.04.2012 um 17:52 Uhr
In einem Widerspruch kann der BR auch seine Bedenken äußern.
Oder anders ausgedrückt: Bedenken sind eine Art von Widerspruch. Der BR muss aber einen Bezug zu einem im § 102 BetrVG genannten Widerspruchsgründen finden.
05.04.2012 um 18:20 Uhr
Gründe für Widersprüche sind klar definiert. Bedenken können auch anderer, subjektiver Art sein. z.B. befürchteter Rückfall in eine eben therapierte Sucht ... Kann aber beides in der Stellungnahme stehen.
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