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Beauftragte

K
knautschi
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Forschungsinstitut soll eine Kollegin vom Arbeitgeber zur Entsorgungsbeauftragten ernannt werden. Muss sie diese Ernennung annehmen, oder kann sie dies ablehnen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.04.2012 um 18:11 Uhr

Entsorgungsbeauftragte< ist ja nicht nur ein Ehrenamt. Damit werden auch Aufgaben und Verantwortungen übernommen. Es wäre zu prüfen, in wie weit dies mit Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten unter einen Hut zu bringen ist, ob eine Versetzung abzuleiten wäre und ob die zusätzlichen Aufgaben ein anderes Entgelt (Tarifvertrag) zur Folge hätte.

Mit der Klärung dieser Fragen könnte der BR sich für die Kollegin verdient machen.

P
Peanuts

07.04.2012 um 16:00 Uhr

Die Tätigkeit eines/einer Entsorgungsbeauftragten darf nur durch Personen, welche über eine entsprechende 'Qualifikation verfügen, wahr genommen werden.

Einfach mal "Vorraussetzungen Abfallbeauftragte" googlen.

Und ja, die Kollegin kann sich gegen diese Benennung aussprechen, so dieser Bereich nicht eh schon zum Pflichtenbereich gehört.

Gibt es einen BR/PR, so muss dieser vor Bestellung unterrichtet werden.

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