Rechte des BRV - Betriebsratsvorsitzender wirklich das Mandat des BR um mich um den geschilderten Fall zu kümmern?
Hallo liebe Experten!
Ich bin BRV in einem mittelständischem Unternehmen! 11 BR Mitglieder. In den letzten Sitzungen wurde gegen den Produktionsleiter der Vorwurf erhoben, dass er Mitarbeiter nötigen würde Samstagsarbeit zu leisten. Dies geschah in einer sehr polemischen Art und Weise. Insbesondere 2 BR Mitglieder taten sich dabei hervor. In der letzten Sitzung wurde dieser Vorwurf unter dem T.O.P. Sonstiges nochmals wiederholt, worauf hin ich dann gesagt habe, dass ich mal mit dem Produktionsleiter reden werde, zumal ich nie von diesen Vorwürfen durch Mitarbeiter Kenntnis erhalten habe. Der Produktionsleiter bestreitet diese Vorwürfe und möchte sie konkretisiert haben. Nun plötzlich tun die beiden BR Mitglieder so, als sei das alles gar nicht so gesagt worden und werfen mir vor, warum ich überhaupt mit dem Produktionsleiter darüber geredet habe. Ich hätte doch gar kein Mandat gehabt. Mein einspruch, dass auch der Produktionsleiter, kein leitender Angestellter, unter den Schutz des Betriebsrates steht, wird nicht akzeptiert und man droht mir nun mit rechtlichen Folgen, was auch immer das sein soll. Meine Frage nun:" Brauche ich als Betriebsrat bez. Betriebsratsvorsitzender wirklich das Mandat des BR um mich um den geschderten Fall zu kümmern?" Und wenn ja, wie soll ich mich dann in Zukunft schützend vor die Mitarbeiter stellen, wenn die wirklich genötigt werden. Soll man dann immer erst einen Beschluss bewirken? Wie soll das funktionieren? Fragen über Fragen. Ich hoffe auf gute Antworten. Danke.
Sonni
Community-Antworten (2)
17.02.2008 um 13:20 Uhr
Also, wenn zwei deiner BR Kollegen sich über einen Vorgesetzten in einer BR Sitzung beschweren, dann gibt es aus meiner Sicht drei sinnvolle Möglichkeiten.
- Es wird in dem BR über das Problem gesprochen u. es geschieht weiter nichts.
- Es wird offiziell vorgegangen, dafür bedarf es dann ein Beschluss und die Beschwerde wird über die GL abgewickelt.
- Es wird versucht das Problem auf dem "kleinen Dienstweg" zu erledigt. Ist bei nicht so schwerwiegenden Problemen eigentlich die vernünftigste Lösung.
Wenn Du versuch hast hier auf friedlichem Wege eine Schlichtung herbeizuführen, ist dies nicht verwerflich und dürfte, wenn Du nicht offiziell im Namen des BR gehandelt hast, zu deiner persönlichen Betriebsratsarbeit zählen. Dir mit rechtliche Konsequenzen drohen ist quatsch und auch nicht umsetzbar.
Weiter sollte man die Kollegen darauf hinweisen, wenn dieser Beschwerde weiter gefolgt werden soll, Du nur noch offiziell über einen Beschluss tätig wirst, der dann automatisch über die Geschäftsleitung läuft.
Wenn die Kollegen zu den Vorwürfen nicht mehr stehen, würde ich den Produktionsleiter informieren, dass sich die Geschichte erledigt hat.
Solch ein verhalten von Kollegen ist oft anzutreffen. So nach dem Motto: Wasche mich, aber mach mich dabei nicht nass.
18.02.2008 um 12:59 Uhr
Sonni, ich würde die Ansicht vom alten Heini im wesentlichen teilen, zumal Du Deine Aktion im BR angekündigt hast und wohl kein Widerspruch kam. Sinnvoller ist es natürlich, sich für solche Gespräche legitimieren zu lassen. Dafür würde aber ausreichen, nach Deiner Ankündigung zu fragen, ob jemand etwas dagegen hat, dass Du agierst.
Das einzige, was Du beim Gespräch mit dem Produktionsleiter nicht tun darfst: im mitteilen, wer dies Vorwürfe erhoben hat. Wenn er weiter bohrt, dann kannst Du ihm ja sagen, dass die Vorwürfe zurückgezogen wurden.
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