"Weiter, das BAG sagt zwar es gehört zu den Pflichten eines JEDEN BRM sich das notwenige Wissen anzueignen, nicht aber, dass man dazu auf Seminare MUSS."
Diese Antwort ist absolut daneben und was insbesondere Grundlagenschulungen betrifft auch noch falsch!
Schulungsanspruch des Betriebsrats bei Grundlagenseminaren
Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann, siehe BAG, 09.10.1973, 06.11.1973, 27.09.1974, 08.02.1977, 21.11.1978, 15.05.1986, 15.02.1995 und 19.07.1995 AP Nr. 4, 6, 18, 26, 35, 54, 106, und 110 zu § 37 BetrVG.
Das einzelne Betriebsratsmitglied kann nicht auf ein Selbststudium oder eine Unterrichtung durch bereits geschulte Betriebsratsmitglieder verwiesen werden, siehe BAG, 20.12.1995 AP 113 zu § 37 BetrVG.
Dies betrifft u.a. allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts. Kenntnisse im keineswegs einfachen Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des BR ist unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit, siehe BAG, 27.09.1974, AP Nr. 18 und 07.06.1989 AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG
Quelle; http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/schulungsanspruch