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Special Frage

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute. Heute will ich mal eine Frage stellen , die ich bis heut noch nicht beantworten konnte. Finde da nix in BetrVg oder in den dazugehörigen Fittings.

Geht um Besuch von Seminaren BetrVg 1-3 und Arbeits VG 1-3

Es muss ja ein Beschluss verfasst werden von den BR zu Entsendung der Seminarteilnehmer. Wir haben ja das recht diese Seminare zu besuchen und sogar die Pflicht als BR Mitglieder zu machen, der Gesetzgeber sieht das ja vor.

Jetzt sage ich mal im BR mit 5 BR Mitgliedern , das ich so ein Seminar besuchen will. z.b BetrVg teil1.

und jetzt kommt es

3 Mitglieder lehnen es ab und 2 stimmen zu.

Was nun??????

Einerseits sagt das Gesetz ich muss mich schulen , andererseits brauch ich die Mehrheit der Gremiums.

Was tun??

Danke

3.321021

Community-Antworten (21)

P
Peanuts Akzeptiert

05.04.2012 um 13:02 Uhr

"Das von mir zitierte stammt aus einer BAG Entscheidung, kann also somit nicht falsch sein. Das was Du zitierst betrifft die Rechte des BRM gegenüber dem AG also § 37 und § 40 BetrVG. "

Soso, Du willst uns also verklickern, dass der AG ein BRM nicht auf z.B. ein Selbststudium verweisen darf, aber sehr wohl der BR?

Und wenn du schon aus BAG Entscheidungen zitierst, nenne doch auch das AZ.

N
nicoline

04.04.2012 um 23:27 Uhr

Skyline, bist Du ordentliches Mitglied oder Ersatzmitglied?

S
Skyline

04.04.2012 um 23:39 Uhr

ordentliches Mitglied

K
Kölner

04.04.2012 um 23:50 Uhr

@Skyline Bei dem Abstimmungsverhältnis: Dann arbeitest Du einfach weiter - ohne Seminar!

S
Skyline

05.04.2012 um 00:00 Uhr

Kölner

Ich kann aber nicht die Betriebsratarbeit ausfüllen weil ich kein Plan habe.

Der Gesetzgeber setzt dieses aber vorraus und verlangt es sogar.

"Dann arbeitest du einfach weiter"ist einfach gesagt.

Bin ich nicht miT Einverstanden.

MfG

E
Erdenbürger

05.04.2012 um 00:03 Uhr

Einfach weiter machen ohne Seminar? Blöde Antwort! Leider habe ich auch keine bessere, doch Informiere Dich mal bei der Gewerkschaft oder beim RA, denn es gibt bestimmt dafür eine Lösung!

K
Kölner

05.04.2012 um 00:05 Uhr

@Skyline, Erdenbürger Schau: Das Gremium sieht eben eine Nicht-Notwendigkeit, wenn sie Dich nicht zu einem Seminar schicken. Und NUR das Gremium kann Bedarfe feststellen...

Andersherum: Wenn Du nicht noch ein Seminar im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG findest, dann ist das Gremium eben nicht der Meinung, dass Du einer FB bedarfst - was Du meinst ist leider nebensächlich (oder auch Gott sei Dank).

Die Gewerkschaft kann dem Grunde nach nur manipulierend tätig werden - und das ist dann auch wieder nicht im Sinne des Gesetzes.

S
Skyline

05.04.2012 um 00:31 Uhr

Ja ich weiss das Gremium entscheidet. Ob ich zu den Seminaren fahren darf.

Hier geht es um BetrVg 1-3 und Arbeitsgesetz 1-3 glaube in Sinne von § 37 Abs 6 BetrVG.

Ich lasse mich doch nicht in BR wählen um 4 Jahr Kündigungschutz zu haben oder darüber hinaus. Will für die Firma und AN das beste und das alles mit rechten Dingen zu geht.

Nur brauch ich dafür Seminare. Dieses sagt mir der Gesetzgeber weiss in mom. nicht wo es steht.

Einen RA hab ich auch schon gefragt , er konnte mir auf der schnelle auch keine Antwort geben. In übrigen habe ich noch kein Seminar gemacht.

K
Kölner

05.04.2012 um 00:37 Uhr

@Skyline Wenn Dir ein RA nichts auf die Schnelle sagen kann, dann liegt das wohl daran, dass es nichts zu sagen gibt. Nochmals: Du kannst Dich auf den Kopf stellen und mit den Beinen Hurra schreien, es wird nicht besser oder veränderbar: Wenn Das Gremium nicht beschließt, dann hast Du keine Chance.

E
Erdenbürger

05.04.2012 um 01:02 Uhr

Dan sollte man die Kollegen im Betrieb darüber informieren, dass es BR-Mitglieder gibt, die einfach unwissend bleiben wollen damit der AG keine Kosten hat und nicht wirklich sich für die Mitarbeiter einsetzen wollen bzw. nur die Interessen des AG vertreten.

P
poiuz

05.04.2012 um 02:32 Uhr

Mmmh, den Anspruch auf Freistellung für Seminare hat das Mitglied selber. Eventuell kann man bei Unwillen des Rates auch selbst den Arbeitgeber nach §40 auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen? Hab jetzt keinen Kommentar da ... bitte Gewerkschaftsanwalt fragen. :-)

L
Lexipedia

05.04.2012 um 08:41 Uhr

@Skyline

Gibt es einen Grund für die Ablehnung? Die müssen doch den Antrag mit einem Gund abgelehnt haben?

P
Peanuts

05.04.2012 um 09:16 Uhr

Merkwürdig, im Beitrag "Brauche mal wieder Hilfe" steht geschrieben, dass es bald zur Schulung geht ...

Hallo Leute.

Ich bin seit kurzen in BR.

Habe noch kein Seminar mitgemacht. In 6 Woche geht es los.

.....

MfG Erstellt am 29.03.2012 um 21:27 Uhr von Skyline

K
Kölner

05.04.2012 um 09:43 Uhr

@peanuts Vermutungsmodus: Zu früh gefreut!

S
Skyline

05.04.2012 um 09:48 Uhr

peanuts Gut aufgepasst.

Es ist richtig das ich auf Seminar fahre.

wurde auch genehmigt.

Nur der AG hat schon angedeutet das es doch erhebliche Kosten wären.

Der BR steht nahe an den BRV und anderen Mitgliedern so das ich und ein Kollege befürchten müssen das dieses der erste und letzte wär.

Es wurde auch schon mit einigen Mitteln gearbeitet um mich nicht einzuladen. Dieses weiss ich von einen BR Mitglied , halt weil er weis ich werde es nutzen( Seminarbesuche )Habe auch keine Angst unangenehme fragen zu stellen.

MfG

S
streikbrecher

05.04.2012 um 10:26 Uhr

Skyline

Kölner hat ja richtig geantwortet.

Weiter, das BAG sagt zwar es gehört zu den Pflichten eines JEDEN BRM sich das notwenige Wissen anzueignen, nicht aber, dass man dazu auf Seminare MUSS.

Es geht also auch wie früher in der Schule, druch lesen von Gesetzen und Kommentaren und Webbeiträgen. Hier gibt es also eine Menge von Möglichkeiten.

Und @poiuz sich selbst anzumelden oder mit dem AG eine persönliche Regelung zu treffen geht auch nicht. Der Anspruch nach §40 auf Kostenerstattung durch den AG geht nur nach Beschluss. Rein in der Theorie könnte der BR sollte der AG hier ohne Beschluss also am BR vorbei einem BRM einen solchen Semnarbesuch gem. §37 (6/7) i.V.m. § 40 genehmigen, gegen diesen mit Rechtsmittel vorgehen. Wäre aber dann ein sehr interessanter Rechtsfall.

Es gibt aber sofern man Gewerkschaftsmitglied ist eine Möglichkeit ale Gewerkschaftsmitglied eine Maßnahme der Gewerkschaft außerhalb des BetrVG zu besuchen. Das sind dann zwar Seminare zu betrieblichen und gesellschaftspolitischen Themen doch ggf. kann man dort auch so nebenbei Wissen welches man als BR gut nutzen kann erlangen.

Letztlich, wenn ein Gremium fast alle BRM nach Beschluss auf Semnare entsendet und nur 1 oder 2 hier ausschließt ohne sachlichen Grund, vielleicht auch weil sie von einer Minderheitsliste kommen, könnte man versuchen hier wegen Mandatsbehinderung zu klagen. Solch eine Klage kenne ich zwar noch nicht und der BRV und das Gremium müsste sich ggf. vom Richter spannende Fragen anhören.

G
gironimo

05.04.2012 um 11:17 Uhr

......so das ich und ein Kollege befürchten müssen das dieses der erste und letzte wär.<

Abwarten - vielleicht ist Dein Input in den BR nach dem Seminar so überzeugend, dass Deine Befürchtungen unbegründet sind.

Bei Problemen mit Seminaren kann man sich auch hilfesuchend an den Seminaranbieter wenden. Die haben in jahrelanger Praxis fast schon alle Fallbeispiele durchgespielt und können bestimmt Ratschläge geben.

P
Peanuts

05.04.2012 um 11:21 Uhr

"Weiter, das BAG sagt zwar es gehört zu den Pflichten eines JEDEN BRM sich das notwenige Wissen anzueignen, nicht aber, dass man dazu auf Seminare MUSS."

Diese Antwort ist absolut daneben und was insbesondere Grundlagenschulungen betrifft auch noch falsch!

Schulungsanspruch des Betriebsrats bei Grundlagenseminaren

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann, siehe BAG, 09.10.1973, 06.11.1973, 27.09.1974, 08.02.1977, 21.11.1978, 15.05.1986, 15.02.1995 und 19.07.1995 AP Nr. 4, 6, 18, 26, 35, 54, 106, und 110 zu § 37 BetrVG.

Das einzelne Betriebsratsmitglied kann nicht auf ein Selbststudium oder eine Unterrichtung durch bereits geschulte Betriebsratsmitglieder verwiesen werden, siehe BAG, 20.12.1995 AP 113 zu § 37 BetrVG.

Dies betrifft u.a. allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts. Kenntnisse im keineswegs einfachen Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des BR ist unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit, siehe BAG, 27.09.1974, AP Nr. 18 und 07.06.1989 AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG

Quelle; http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/schulungsanspruch

B
BRVLH

05.04.2012 um 11:29 Uhr

@peanuts,

denk noch mal genau nach über den Satz den du für falsch bezeichnest und dem was du geschrieben hast ;)

S
streikbrecher

05.04.2012 um 11:56 Uhr

peanuts

Das von mir zitierte stammt aus einer BAG Entscheidung, kann also somit nicht falsch sein. Das was Du zitierst betrifft die Rechte des BRM gegenüber dem AG also § 37 und § 40 BetrVG.

Ich habe NICHT gesagt, dass es so nicht ist. Weiter kann man sich auch sehr gut Wissen aus lesen und zuhören aneignen. Dieses machen sehr viele Menschen täglich so. Weiter, erfolgt auf Seminaren auch nichts anders. Es wird vorgelesen/vorgetragen und selbst gelesen. Einziger Unterschied, es ist i.d.R. einer da der Fragen beantwortet. Doch dieses kann man auch außerhalb von Seminaren z.B. auch im Web in Foren.

Letztlich hast Du offenbar meinen Beitrag nicht ganz gelesen, war wohl keiner zum Vorlesen da. Denn sonst wäre Dir am Ende auch das dort geschriebene aufgefallen.

S
Skyline

05.04.2012 um 15:42 Uhr

Hi Leute Bitte keine Streitereien. Das ist nicht meine Absicht gewesen.

Wollte halt nur mal erläutern. Wenn der Fall Eintritt was dann passiert?

Hier habe ich eine schwierige Frage gestellt aber es ist für alle gut diese hier zu erarbeiten, denke ich zumindest.

Leider hab ich für mich noch keine Eindeutige Antwort bekommen , wie ich hier weiter agieren könnte. In der Gewerkschaft bin ich und sollte dort den RA wohl mal ansprechen.

Danke Leute MfG

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