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BAG Urteil 10 AZR 58/09

M
MarioWAF
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen. Hab mal eine Frage zu BAG Urteil 10 AZR 58/09 in dem es zur Fortzahlung von Schichtzuschlag bei Krankheit und Urlaub geht.

Hier ist immer die Rede vom TV öD ( Tarifvertrag öffentl. Dienst)

oder gilt dies für alle im Schichtdienst ( Nachtschicht)

Bedanke mich im voraus über eure Mithilfe

1.18301

Community-Antworten (1)

L
Lernender

04.04.2012 um 13:07 Uhr

Falls es bei euch keine Regelungen per TV, BV oder AV gibt, gelten die Regelungen des EntgeltfortzahlungsG. In dem angeführten Urteil geht es um eine Tarifauslegung.

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