Hallo alle zusammen.
Hab mal eine Frage zu BAG Urteil 10 AZR 58/09 in dem es zur Fortzahlung von Schichtzuschlag bei Krankheit und Urlaub geht.

Hier ist immer die Rede vom TV öD ( Tarifvertrag öffentl. Dienst)

oder gilt dies für alle im Schichtdienst ( Nachtschicht)

Bedanke mich im voraus über eure Mithilfe