BAG Urteil 10 AZR 58/09
Hallo alle zusammen. Hab mal eine Frage zu BAG Urteil 10 AZR 58/09 in dem es zur Fortzahlung von Schichtzuschlag bei Krankheit und Urlaub geht.
Hier ist immer die Rede vom TV öD ( Tarifvertrag öffentl. Dienst)
oder gilt dies für alle im Schichtdienst ( Nachtschicht)
Bedanke mich im voraus über eure Mithilfe
Community-Antworten (1)
04.04.2012 um 13:07 Uhr
Falls es bei euch keine Regelungen per TV, BV oder AV gibt, gelten die Regelungen des EntgeltfortzahlungsG. In dem angeführten Urteil geht es um eine Tarifauslegung.
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