Disziplinare Vorgesetzte wird BR-Vorsitzende
Guten Abend, ich bin seit einiger Zeit Betriebsrat in der Metall- und Elektroindustrie, jetzt ist meine Frau, tätig in der Altenpflege, mit einer delikaten Frage auf mich zugekommen: In ihrem Betrieb haben BR-Wahlen stattgefunden, jetzt wurde ihre direkte Vorgesetzte zur Vorsitzenden des BR gewählt. Ob dies rechtens sein könne?
Community-Antworten (15)
19.04.2022 um 02:32 Uhr
Die Dame ist doch wie die Anderen BR Mitglieder in ordentlicher demokratischer Wahl in den Betriebsrat gewählt worden von der Belegschaft. Dort hat jeder die gleichen Rechte. Jedes Mitglied kann sich dort zur Wahl der BRV aufstellen und wählen lassen. Nun ist die Wahl auf die Vorgesetzte deiner Frau gefallen. Mag deiner Frau nicht gefallen aber ist legitim. Oder ist deine Frau der Meinung das die Vorgesetzte eine leitende Angestellte ist?
19.04.2022 um 11:18 Uhr
ist deine Frau auch im BR? dann wäre das eine interessante Konstellation, hatte ich auch schon mal. Ansonsten sind doch BRV´s, wenn sie nicht voll freigestellt sind, häufig auch gleichzeitig Vorgesetzte von anderen Kollegen. Wenn das nicht ginge dürften ja nur MA der "untersten Hirachieebene" BRV werden, schon mal darüber nachgedacht was dass für die BR-Gremien bedueten würde?
19.04.2022 um 14:33 Uhr
Möglich ja wenn es sich nicht um Leitende handeln. Manchmal aber durchaus schwierig da man in Interessenskonflikte kommen kann. Wir haben selbst Teamleiter die nicht freigestellte BRs sind. Auch dort ist die Trennung nicht immer ganz einfach da man manchmal wählen muss welche Seite man vertritt. Interessenskonflikte können da durchaus schnell auftauchen.
19.04.2022 um 15:21 Uhr
@Thomas63
das verstehe ich nicht: was für Interessenkonflikte und welche Seiten muss man wählen? Als BRM hat man den "BR-Hut" auf und handelt zum Wohl des Arbeitnehmers oder des "Betriebes allgemei", seine Vorgesetztenfunktion bleibt "vor-der-Tür"
Abgesehen davon sollten BRM die einen Interessenkonflikt haben, an der Beratung und Beschlussfassung des TOP nicht teilnehmen oder wenn das ständig vorkommt, den Platz für einen anderen im BR freimachen.
19.04.2022 um 16:51 Uhr
"Abgesehen davon sollten BRM die einen Interessenkonflikt haben, an der Beratung und Beschlussfassung des TOP nicht teilnehmen "
Gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage?
19.04.2022 um 16:53 Uhr
ein BRM kann vor der Beschlussfassung erklären, nicht daran teilzunehmen. ;-)
P.S. "sollte" macht ja deutlich, das es keine explizite Regelung gibt.
19.04.2022 um 17:04 Uhr
@celestro Lese gerade ein Urteil aus BW. Unter anderem steht folgendes dabei
Die Gegenauffassung ließ eine solche mittelbare Betroffenheit eines Betriebsratsmitglieds nicht ausreichen, um von einer Verhinderung bei der Beschlussfassung auszugehen. Eine Beschränkung der Amtsausübungsbefugnisse sei erst dann gerechtfertigt, wenn das Betriebsratsmitglied unmittelbar von der einer Beschlussfassung zu Grunde liegenden Maßnahme betroffen sei.
Kann mir nicht vorstellen das bei Beschlüssen die die Allgemeinheit betrifft das BRM " unmittelbar" betrifft, nur weil es ihm als Vorgesetzter nicht in den Kram passt.
19.04.2022 um 17:15 Uhr
ist das Gleiche wie zuvor. Wir reden hier von "ich sehe bei mir selbst einen Konflikt und nehme daher bewusst nicht teil".
P.S. jedenfalls hatte ich den Sachverhalt so verstanden. ;-)))
19.04.2022 um 17:25 Uhr
Ich habe es so gelesen das @Relfe es als Grundsätzlich so meint. Und dem würde ich dann im Falle das es ein Interessenkonflikt bei der Amtsausübung als Vorgesetzter widersprechen.
19.04.2022 um 17:42 Uhr
Jein, es gibt dazu eine klare gesetzliche Grundlage, die besagt das man Befangen ist, wenn man als BRM direkt und ausschließlich betroffen ist. Indirekte Betroffenheit oder "Gruppenbetroffenheit" stellt nicht automatisch eine gesetzliche Befangenheit dar, man dürfte also regelmäßig mitbeschliessen. Wenn man allerdings offensichtlich einen "persönlichen Interessenkonflikt" hat, dann sollte man sich einfach aus der Beratung und Beschlussfassung raushalten. Und wenn jemand gar nicht damit klar kommt, dass er im BR gegen seinen AG-orientierten Vorgesetzten argumentieren und beschliessen sollte/will/muss, dann wäre die logische Konsequenz den "Platz zu räumen"
Wobei ich das nicht machen würde, sondern dafür sorgen dass der AG-orientierte Vorgesetzte "kalt gestellt" wird im BR, dann hat er nämlich 2 Probleme :-)
eins mit sich selbst und eines mit dem AG, weil er keine Erfolge mehr vorweisen kann.
19.04.2022 um 18:23 Uhr
Vielen Dank erst einmal für die rege Diskussion.
Es geht mir bei meiner Frage tatsächlich um die hieraus entstehenden Interessenkonflikte. In der Branche meiner Frau ist ein ‚Hire and Fire‘ durchaus Gang und Gäbe, hier reicht sehr oft das subjektive Gefühl einzelner Vorgesetzter aus nach Gusto den Daumen zu senken oder zu heben. Die BR-Vorsitzende sitzt üblicherweise im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit genau an einer solchen Position. Jetzt stellt sich mir die Frage welche kritische, ergebnisoffene Prüfung eines solchen Sachverhalts in dieser Konstellation noch möglich sein kann.
19.04.2022 um 18:48 Uhr
Eine solche Prüfung hat der BRV nicht vorzunehmen. Er (oder sie) ist lediglich der Sprecher des Gremiums.
19.04.2022 um 20:00 Uhr
Ich weiß, Gleicher unter Gleichen. Ich weiß aber auch, dass der Einfluss des/der BRV auf das Gremium groß sein kann, so zumindest meine Erfahrung. Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage ob es nicht Aufgabe des AG wäre seine Führungskraft aus der Bredouille zu nehmen und mit anderen Aufgaben zu betrauen. Der Interessenkonflikt besteht auch für ihn.
19.04.2022 um 20:02 Uhr
"ob es nicht Aufgabe des AG wäre seine Führungskraft aus der Bredouille zu nehmen"
Ist es nicht.
19.04.2022 um 20:16 Uhr
"Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage ob es nicht Aufgabe des AG wäre seine Führungskraft aus der Bredouille zu nehmen und mit anderen Aufgaben zu betrauen. Der Interessenkonflikt besteht auch für ihn. "
ich vermute der AG sieht das anders :-) Ist ja fast Idealzustand für den AG
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