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Mitbestimmung bei Datenüberwachen

L
Laule
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wir haben von unserem Arbeitgeber eine Mail bekommen, das ab sofort jeder private Nutzung des Internets untersagt ist. Auch das Senden und Empfangen von privaten Mail ist untersagt. In der Vergangenheit hatten wir eine Vereinbarung das private Nutzung vom Internet und Mail "zu vermeiden ist". Nun meine Frage, ich denke ohne Zustimmung des BR´s kann der Arbeitgeber das nicht einfach durchsetzen. Wie ist da die rechtliche Grundlage? Unser Arbeitgeber ist eine Schweizer Firma, da gelten natürlich andere Gesetzte. Hier gilt natürlich das deutsche Gesetzt

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Community-Antworten (5)

S
streikbrecher

03.04.2012 um 12:12 Uhr

Verbot privater Internetnutzung: Ihr Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht An fast jedem Arbeitsplatz steht mittlerweile ein Computer. Viele Arbeitgeber klagen nun über Mitarbeiter, die ständig privat im Internet surfen. Dabei ist die Lösung dieses Problem nicht schwer: Schaffen Sie klare Verhältnisse und verbieten Sie die private Internetnutzung. Ihr Betriebsrat hat beim Verbot kein Mitsprachrecht, dies ist allein Ihre Entscheidung.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen, können Sie ein Verbot verhängen, dass allen Mitarbeitern die private Nutzung des Internets untersagt sei. Ganz einfach und ohne Ihren Betriebsrat. Ein solches generelles Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nämlich nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht mitbestimmungspflichtig (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: 10 TaBV 1/06). Wollen Sie die private Internetnutzung hingegen nur einschränken, sollten Sie sich mit Ihrem Betriebsrat einigen. Am besten in einer Betriebsvereinbarung. http://www.experto.de/b2b/personal/verbot-privater-internetnutzung-ihr-betriebsrat-hat-kein-mitbestimmungsrecht.html

P
Peanuts

03.04.2012 um 12:31 Uhr

Wenn vormals die private Nutzung geduldet wurde, kann der AG diese Regelung nicht einseitig widerrufen und schon gar nicht ohne BR-Beteiligung.

"In der Vergangenheit hatten wir eine Vereinbarung das private Nutzung vom Internet und Mail \"zu vermeiden ist\". "

Handelt es sich um eine BV? Falls ja, ist diese seitens des AG offiziell gekündigt worden?

B
Betriebsrätin

03.04.2012 um 13:29 Uhr

  1. Rechtslage bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Es stellt sich die Frage, was gilt, wenn sich ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern bislang überhaupt nicht zur Frage der privaten Internetnutzung geäußert hat. Ist die private Internetnutzung dann grundsätzlich erlaubt oder verboten? Einige Arbeits- und Landesarbeitsgerichte gehen ohne weiteres grundsätzlich von einer stillschweigenden Duldung der privaten Internetnutzung durch den Arbeitgeber aus, wenn im Betrieb keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsprechung allerdings nicht bestätigt und stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Arbeitnehmer nicht damit rechnen könne, dass der Arbeitgeber mit einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit einverstanden sei. Deshalb ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts bei einer fehlenden ausdrücklichen Regelung die private Internetnutzung grundsätzlich nicht erlaubt. Von der Rechtsprechung wird die eingangs gestellte Frage also zum Teil sehr unterschiedlich beantwortet. Auch das Bundesarbeitsgericht würde aber wohl von einer Erlaubnis der privaten Internetnutzung ausgehen, wenn der Arbeitgeber um die private Nutzung durch die Arbeitnehmer weiß und sie bewusst duldet.

http://www.kluge-recht.de/Dienstliche-und-private-Nutzung-von-Internet-und-E-Mail-am-Arbeitsplatz.pdf

P
Peanuts

03.04.2012 um 15:43 Uhr

"1. Rechtslage bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung"

Schön aber auch, dass es in diesem Betrieb bereits eine Regelung gab ...

Unabhängig davon, durfte ein AN noch nie davon ausgehen, dass die private Nutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt ist. Nennt man auch "Arbeitszeitbetrug".

G
gironimo

03.04.2012 um 17:49 Uhr

Da für Internet und E-Mail IT-Anlagen verwendet werden, seid Ihr auch grundsätzlich in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG ). Zumindest bei der Frage der Überwachung dieser "Anordnung" und die eventuelle Kontrolle.

Ihr solltet den AG einmal fragen, wie ein AN in der Schweiz es fertig bekommt, keine privaten E-Mails zu empfangen. Dann solltet Ihr Regeln für den Fall des Zugriffs auf personenbezogene Daten verlangen.

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