BR als Denunziant?
Hallo, folgendes ist geschehen: In unserer Firma gibt es die Regel, dass sich Raucher für eine Zigarettenpause auschecken müssen. Da sich die Mitarbeiter bisher einigermassen daran gehalten haben, gab es niemals Ärger seitens der Geschäftsleitung. Nun hat sich ein Mitarbeiter an den BR gewandt, dass sich einige Kollegen doch nicht immer an die Regel halten. Der BR ist darum an die Geschäftsleitung herangetreten und hat diese darauf aufmerksam gemacht, prompt kam ein Rundschreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass man mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen muss, wenn man sich nicht an die Regel hält. Ok, Regel ist Regel, und ich habe überhaupt kein Problem damit, solange dies von der Geschäftsleitung kommt. Aber dass hier Kollegen auf der Lauer liegen und als selbsternannte Sittenwächter kontrollieren, welche Mitarbeiter sich auschecken und welche nicht, finde ich maßlos grausig! Ist es tatsächlich Sache des BR, sich als Handlanger von Denunziantentum misbrauchen zu lassen? Zumal es mehrer Zeiterfassungsgeräte gibt und es dadurch durchaus möglich ist, dass man sich in einem anderen Stockwerk erfasst hat? Mir fallen dazu einfach nur Worte wie Petze und Opputunismus, Denunziantentum und Kollegen anschei*** ein. Wo bitteschön ist der Unterschied zu den Leuten, die den ganzen Tag aus dem Fenster sehen und auf Falschparker warten, damit sie die Polizei holen können? Muss der BR sowas tatsächlich unterstützen? Noch zur Info: auch ich bin Raucher, halte mich in der Regel an die Vorschrift, aber es kann durchaus auch mal vorkommen, dass man die Karte vergessen hat oder - wie schon gesagt - an einem anderen Gerät eingecheckt hat.
Community-Antworten (15)
02.04.2012 um 14:35 Uhr
Klingt so als wärst du selber nicht im BR?
Ich weiß grad nicht wer, irgend jemand hatte für solche Fälle immer den passenden Satz auf der Tastatur: Jeder hat den BR den er verdient hat.
Verdient weil, ihr habt ihn ja gewählt. Ich geb dir im Grundsatz Recht, das ist nicht Aufgabe des BR und ich persönlich würde mich für so etwas auch nicht her geben.
Die Frage die bleibt (bei allem Verständnis für deinen Ärger): Was machst du jetzt mit dem neuen Wissen???
02.04.2012 um 14:40 Uhr
Hallo,
es ist nun einmal in einer Demokratie so, dass es Regeln bedarf und diese sind dann von ALLEN einzuhalten. So ist es auch vergleichbar im Betrieb. Dort ist der BR u.a auch dafür zuständig auf die Einhaltung zu achten und ggf. hinzuwirken.
Weiter muss ein BR handeln, wenn ein AN sich bei ihm beklagt/beschwert § 85 BetrVG. Er hat hier ja nicht einzelne AN persönlich angegriffen soindern nur einen grundsätzlichen Sachverhalt dem AG mitgeteilt, was so auch zu seinen Aufgaben gem. § 85 gehört. Denn die Beschwerde war ja wohl berechtigt, wenn einzelne AN nicht ausstempeln sondern auf Kosten der Anderen ihre Raucherpause nehmen.
Was hier teils Koll. machen ist Arbeitszeitbetrug was zur Kündigung führen kann. Es ist weiter ein Sachverhalt der auch zu Lasten der anderen Koll. geht. Denn diese müssen ggf. mehrarbeiten bzw. es entstehen dem AG vereindbare Kosten was sich dann auf den Gewinn und damit dann letztlich auf die Löhne negatigv auswirken kann.
02.04.2012 um 14:52 Uhr
kassenwart §80 Abs.1 Ziff.1 darüber zu wachen, das die ZUGUNSTEN ....
wenn schon, denn schon. Der BR ist nicht Handlanger der GF. Und das diese Regelung zugunsten der AN ist wage ich mal zu bestreiten.
§85 BetrVG Handeln muss der BR dann, wenn er die Beschwerde für berechtigt erachtet. Ich glaube kaum, dass hier ein AN wirklich benachteiligt oder ungerecht behandelt wurde, wenn mal jemand vergisst (ich unterstelle mal keinen ArbZ Betrug) zu stempeln
Wenn überhaupt, wäre der richtige Weg gewesen mit den Kollegen, die dabei erwischt wurden, dass sie nicht ausgechekt haben, zu reden und darauf hinzuweisen, dass dieses Fehlverhalten im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Dein letzter Absatz ist Geschwafel einer kleinen mitregierenden Partei mit Wahlergebnissen unter dem Fettgehalt von Magermilch.
02.04.2012 um 16:48 Uhr
Kulum
Diese Regelung um die es oben geht betrifft den Gesundheitsschutz. Also § 87 BetrVG. Hier hat der BR schon eine Pflicht auf dieses zu achten und hinzuwirken. In dieser BV geht es dan halt um 2 Themen, einmal Rauchen nur an hierfür vorgesehen Stellen, damit die Koll. eben nicht gesundheitlich geschädigt werden, weiter dann auch um das Thema Ausstempeln. Auch hier geht es auch darum darauf zu achten, dass durch nichtausstempeln eben die Koll. nicht belastet werden. Denn hier entstehen ja dem AG Kosten und er kann dann dieses Geld nicht anders für die AN ausgeben. Weiter bleibt ggf. Arbeit liegen welche andere mitmachen müssen.
Das alles sind auch Fakten für den § 85
Der BR kann auch nicht sagen wir schauen nur auf einen Teil der BV die andere ist egal. Denn sonst sagt auch der AG solches mal, dann würdet ihr als BR alle ganz laut schreien.
Es ist nichz die Aufgabe des BR sich auf die Suche nack AN zu machen, welche gegen eine Regelung verstoßen. Sie sind ja eben KEINE Betriebspolizei. Sie haben und dass ist OK den AG darauf aufmerksam gemacht, dass es Probelem bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der BV gibt. Also auch KEINE AN persönlich angeschwärzt.
.....Und das diese Regelung zugunsten der AN ist wage ich mal zu bestreiten. Wenn dieses deien ernstahafte Sicht auf das sehr wichtige Thema "Arbeits- und Gesundheitsschutz" ist, solltest Du das BR Mandat niederlegen. Das dass Rauchen Gesundheitsschdlich ist auch für Passivraucher ist belegt und dahe runbestreitbar. Nur aus diesem Grund gibt es diese Gesetze zum Nichtraucherschutz.
Ein BR der eine bechtigte Beschwerde wegen Verstoß gegen das Thema "Arbeits und Gesundheitsschutz" für nicht zu Behandlung geeignet einstuft handeln grob Pflichwidrig!
02.04.2012 um 17:13 Uhr
@kassenwart
wie oft möchstest du mit dieser Einstellung als BR wiedergewählt werden??
02.04.2012 um 17:24 Uhr
docpille
die Mehrheit der AN wollen wohl einen BR der u,a, darauf achtet, dass BV vollumfänglich beachtet werden, Beschwerden gem. § 85 behandelt werden und das Thema "Gesundheitsschutz zu dem auch der Nichtraucherschutz zählt" wichtig sind und Beachtung finden.
Wenn man immer wieder auch mit solchen Einstellung gewhlt wird, liegt man wohl mehrheitlich richtig.
02.04.2012 um 17:46 Uhr
es geht hier nicht um den Nichtraucherschutz oder?
Es geht doch gerade darum das der BR einen Teil seiner Wähler beim AG hingehängt hat.
Dies hätte der Arbeitnehmer der beim BR war selbst machen sollen , aber , kein Arsch in der Hose. Ich als BR hätte hier die Beschwerde vergessen.
02.04.2012 um 18:19 Uhr
docpille
..es geht hier nicht um den Nichtraucherschutz oder? Doch es geht um eine BV welches dieses Thema regelt und dann halt auch das andere Verhalten. Der BR hängt auch keine AN hin. Denn er hat ja nur zu Rehct auf die Einhaltung auch dieser Regelung hingewisen. Denn sonst hätte er ja auch auf eine Regelung verzichten können. Er würde wohl auch so handeln, wenn einige AN einfach früher die Arbeit verlassen würden, was ja vergleichbar ist.
PS: Mich stört hier vor allem: BR als Denunziant?
02.04.2012 um 18:21 Uhr
Auch ich sehe es so, dass der BR nicht die Polizei des Betriebes ist. Es wurde nciht gegen den Nichtraucherschutz als solches verstoßen. Ich sehe hier also keine Notwendigkeit für den BR zu intervenieren. In meinen Augen ist die Beschwerde nciht berechtigt, da der, der die Beschwerde geäußert hat, nicht benachteiligt oder in seinen Rechten eingeschränkt wurde. Wir sollten nciht vergessen, dass dem Kollegen doch jeder Zeit auch die Beschwerde nach 84 - hier hätte der An also zu Abteilungsleitern usw gehen können. Der BR hat nciht mal annähernd die rechtlichen Möglichkeiten, diesem "ArbZB" nachzugehen... Ergo, falsche Anlaufstelle für solche Art von Beschwerde...
02.04.2012 um 19:15 Uhr
gehtgarnicht, mich würde mal interessieren, was den Kollegen, der sich beim BR beschwert hat, eigentlich genau stört? Wenn es wirklich nur um das Ausstempeln geht, wäre das blöd, da gebe ich Dir recht. Aber vielleicht muss der Kollege ja immer für die Raucher, die nicht ausstempeln mitarbeiten? Das kann schon ziemlich nerven.
02.04.2012 um 19:22 Uhr
Lotte "Aber vielleicht muss der Kollege ja immer für die Raucher, die nicht ausstempeln mitarbeiten?" das müßte er auch, wenn dieser aus stempelt - wo ist der Unterschied? Vom Arbeitsvolumen her???
03.04.2012 um 10:22 Uhr
kassenwart
Nu gehts ja los. Wo erkennst du beim ausstempeln / nicht ausstempeln einen Verstoß gegen den Gesundheitsschutz???
Und weiter, du unterstellst ich, oder BRs im allgemeinen, sind dafür zuständig dem AG anzuzeigen wenn AN ihren Arbeitsplatz früher verlassen. Sorry aber das ist nicht unsere Spielwiese. Das ein AN seine Pflichten gegenüber dem AG erfüllt, überwacht der bitteschön immer noch selbst. Ich würde gegebenenfalls mit dem Kollegen reden, aber damit hat sich s dann auch.
03.04.2012 um 10:47 Uhr
Vielen Dank erstmal für die vielen Meinungen und Beiträge. Es geht NICHT um Gesundheitsschutz - im Haus wird nicht geraucht und somit können Nichtraucher auch nicht belästigt werden. @Lotte: über die Motive des "Informanten" kann ich nur mutmassen, ich weiss nicht, wer es ist, aber so wie ich meine es herausgehört zu haben, geht es um niedere Motive wie Rache, vermutlich gegen eine Vorgesetzte. Mehrarbeit trifft m. E. eher nicht zu.
03.04.2012 um 11:50 Uhr
Globus, es wäre schon ein Unterschied, ob der Kollege dann mit mir Feierabend macht oder länger bleibt und Dinge übernimmt, die ich dann nicht mehr machen muss...
gehtgarnicht, red doch mal mit dem BR. Sollte es wirklich um niedere Motive gehen, fehlt vielleicht einfach die objektive Aufklärung. Beim nächsten Mal sind sie dann vielleicht vorsichtiger.
03.04.2012 um 13:52 Uhr
Genau darum geht es mir. Ich wollte mich nur versichern, dass ich mit meiner Meinung nicht völlig daneben liege. Also, nochmals vielen Dank für die vielen Beiträge und Denkanstösse!
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