Erstellt am 01.04.2012 um 23:21 Uhr von rainerw
caciela,
Betriebsratsarbeit fällt leider nich unter das Arbeitszeitgesetzt. Von daher ist von dieser Seite kein Verstoß vorhanden.
Was man monieren könnte, dass der Produktionsleiter sich wohl seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Gezwungenen wie auch den anderen MA nicht bewusst ist. Was ist wenn was passiert.
An euch mal die Frage. Die Betriebsversammlung war ja angemeldet bei der GL. Hatte jedes einzelne BRM sich auch bei der GL angemeldet das es 4 Std. Betriebsratsarbeit macht? Hier sollte man sich vorab mit dem AG schon einig sein das die Stunden im Anschluss an die darauffolgenden Schicht abgefeiert werden.Der AG ist von sich aus verpflichtet dem BRM die Stunden in Freizeit zu verrechnen. Nur muß aber auch abgeklärt sein wann dies zu geschehen ist. Der Produktionsleiter ist hier nicht euer Ansprechpartner und kann nur mit dem Personal rechnen das ihm vom AG zur Verfügung gestellt wird.
Der Fehler liegt also entweder bei dem BRM oder beim Chef.
Erstellt am 02.04.2012 um 09:03 Uhr von NoPain
Warum hat sich sich das BRM nicht für den Tag der Betriebsversammlung freigestellt? Sollte er sich vielleicht das nächste mal überlegen wenn der Umgang so bei Euch ist ;)
Erstellt am 02.04.2012 um 09:09 Uhr von wahlvst
BR-Arbeit fällt zwar nicht unters ArbZG. die Teilnahme als AN an der Betriebsversammlung aber schon. Denn diese sind lt. BetrVG in der Arbeitszeit durchzuführen. Jedes BRM ist auch AN.
übrigens....es war sehr viel zu tun... ist KEIN Grund, dass das BRM seine BR-Arbeit nicht wahrnehmen kann. Könnte/sollte ein BRM wissen. Dazu gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein Grund kann hier nur der außerordentliche Not-/ Gefahrenfall sein. Wenn z.B. der einzige AN am Hochofen ein BRM ist und der Hochofen nicht heruntergefahren werden kann/darf wegen sonst entstehgendem großem Schaden.
Erstellt am 02.04.2012 um 11:05 Uhr von Betriebsrätin
Schichtarbeiter könne sofer die Betriebsversammlung außerhalb der Schicht stattfindet auch teilnehmen und bekommen dann diese Zeit vergütet. Ist dazu ggf. eine eigene Anfahrt notwendig auch diese Zeit und Kosten. Doch hier geht es ja nur um die Zeit, da der AN/BRM ja ehe zur Schicht musste