BR Mitglied kündigen?
Hallo, ich würde gerne wissen unter welchen Bedingungen kann ein Betriebsratmitglied gekündigt werden? Unser ehemaliger Betriebsratvorsitzende wurde vom Amt des Vorsitzenden abgewählt weil die Mehreheit des BR mit seiner Arbeit nicht zufrieden war. Sein Problem war daß er BR Arbeit ernstgenommen hat und das fand der Chef nicht so gut. Also hat er seinen Männern im BR befohlen den BR Vorsitzenden abzuwählen und durch einen der ihren zu ersetzen. Danach hat der Chef den Exvorsitzenden freigestellt.Er darf jetzt nicht mehr arbeiten und höchstens 1 Stunde am Tag in der Firma ein bischen BR Arbeit machen. Wie es aussieht sucht der Chef nun noch nach Gründen um den Exvorsitzenden fristlos zu entlassen. Zu diesem Zweck haben sie ihm eine Falle gestellt. Sie haben den Exvorsitzenden dem neuen Vorsitzenden außerhalb einer Sitzung die BR Kasse übergeben lassen. Ich war als Zeuge dabei als der neue Vorsitzende die Kasse entgegennahm, alles kontrollierte und den Erhalt von sowohl der BR Kasse als auch des BR Sparbuches sowie aller Quittungen für Ausgaben des BR zufrieden entgegennahm und das auch quittierte. Jetzt wollten sie dem Exvorsitzenden einen ans Zeug flicken es würde Geld fehlen. Er hatte irgendwie zu wenig Quittungen. Er ist losgegangen und hat Ersatz für verlorene Quittungen besorgt (Kopien). Tatsache ist er kann nun alle Ausgaben belegen. Mit Sicherheit wird sich der Chef damit aber nicht zufrieden geben und den nächsten Grund suchen. Es wäre schön wenn ich dem Exvorsitzenden helfen könnte denn er war immer korrekt und all das ist ihm nur zugestossen weil er seine Arbeit immer gewissenhaft durchgeführt hat. Also unter welchen Umständen könnte der Chef ihn kündigen und wie würde das ablaufen? Bekommen wir als BR erst die Kündigung zur Debatte? Müssen wir den Kollegen dann erst aus dem BR rausschmeissen in einer BR Sitzung wo wir darüber abstimmen? Wär schön wenn mal jemand was näheres darüber erklärt. Lg Mr.Anderson
Community-Antworten (14)
07.01.2010 um 19:24 Uhr
@ MrAnderson Wie lang bist du den schon BRM? BR Kasse und BR Sparbuch interesieren mich auch,was ist darunter zu verstehen?
"Müssen wir den Kollegen dann erst aus dem BR rausschmeissen in einer BR Sitzung wo wir darüber abstimmen?"WOW!!! "Bekommen wir als BR erst die Kündigung zur Debatte?" Ich denke bei euch lauft garnichts so rund und Ex BRV hat auch nicht so viel gemacht wenn du solche Fragen hast. Ein BRM zu kündigen ist einfach,andere Frage ist aber was Richter dazu sagen.Aus der BR jemanden rausschmeissen könnt Ihr so oder so nicht.
07.01.2010 um 19:34 Uhr
Der Betriebsrat bekommt die Einnahmen von den im Betrieb aufgestellten Automaten. Damit finanziert der BR Veranstaltungen wie ein Fußballtournier oder Blumen für die Frau vom Chef wenn die Geburtstag hat.^^ Die Liste ist lang. Das Geld bekommt der BR Vorsitzende und er bringt es zur Bank. Er verwaltet das sogenannte BR Konto. Ist doch alles nur ein Definitionsproblem. Das bei uns im BR nichts so läuft wie sollte, wow bist du von ganz alleine darauf gekommen?8-/ und selbstverständlich kann der BR in einer Sitzung darüber entscheiden ob eins seiner Mitglieder seine Pflichten schwer verletzt hat. Der BR kann dann beschliessen dieses Mitglied aus dem BR auszuschliessen. Mr.Anderson
07.01.2010 um 19:37 Uhr
Das ist doch gefaket
07.01.2010 um 19:39 Uhr
Was die Kasse und Sparbuch angeht nur soviel. Der Betriebsrat ist nach außen nicht geschäftsfähig und kann somit auch nicht über Geld in einer Betriebsratskasse verfügen. Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden sachlichen als auch persönlichen Kosten trägt der Arbeitgeber.
"....Er darf jetzt nicht mehr arbeiten und höchstens 1 Stunde am Tag in der Firma ein bischen BR Arbeit machen..." Wer entscheidet wieviel BR-Arbeit ein Mitglied machen darf, AG oder BR-Mitglied?
"...Also hat er seinen Männern im BR befohlen den BR Vorsitzenden abzuwählen.." wie sieht es nach den Wahlen aus - jeder bekommt den BR den er verdient.
"...Müssen wir den Kollegen dann erst aus dem BR rausschmeissen in einer BR Sitzung wo wir darüber abstimmen? ..." geht so nicht! Geht nur übers Arbeitsgericht §23 Abs 1 BetrVG
"...Also unter welchen Umständen könnte der Chef ihn kündigen und wie würde das ablaufen? Bekommen wir als BR erst die Kündigung zur Debatte?.." §103 BetrVG
Liest sich alles, als wenn das Betriebsverfassungsgesetz für dich fremd ist.
07.01.2010 um 19:40 Uhr
Leute wenn man einem BR Mitglied schwere Vergehen wie Diebstahl nachweisen kann ist das ein Grund zur fristlosen Entlassung. Selbst wenn ein BR Mitglied sich eigenmächtig den Urlaub verlängert ist das ein Grund zur fristlosen Entlassung.Da hilft ihm seine BR Mitgliedschaft gar nix mehr.Mr.Anderson
07.01.2010 um 20:01 Uhr
@ MrAnderson Wir leben in eine Demokratie nicht in eine Betriebsratokratie.Nur ein Gericht kann ein BRM aus der BR auszuschliessen (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. Und wer zahlt Steuer fürs Geld die Sie von durstige AN gesamellt habt? Ihr seid auf ganz dünem Eis,vorsicht!!!
07.01.2010 um 20:02 Uhr
Mr.Andersen, für mich liest sich der Text nicht wie eine BR-Frage sondern wie eine AG-Frage, wie werde ich einen BR los. und nichts anderes.
mfg Smokey
07.01.2010 um 20:14 Uhr
Mr.Andersen, ihr, also die BRM welche die Koll. und nicht den AG vertreten, sollten eine gute Wahlarbeit leisten damit bei den nächsten BR-Wahlen jetzt im Frühjahr auch wirklich nur AN in den BR gewählt werden, welche das BetrVG schätzen/ beachten, was bedeutet sie vertreten den AN (Beschäftigten) und nicht den AG.
Der exBRV sollte sich korrekt verhalten, also keine arbeitsrechtlichen Angriffspunkte bieten, hier sollte er sich ja auskennen und die Unterstützung eines RA auch betreffend des Hausverbotes und des eingeschränkten Zutrittsrechtes hinzuziehen.
Wie schon erwähnt die Art, den Umfang und die hierzu notwendige Zeit für BR-Arbeit legt das BRM unter Beachtung des BetrVG und der hier ergangenen Rechtsprechung fest.
07.01.2010 um 20:21 Uhr
Nein,nein, ich bin der Anwalt von dem Chef und will dem einen guten Tip geben, oh man smokey gehts noch? Leider ist der Fall ernst und unser Kollege hat echte Probleme. Ich frage mich in was für einer Welt wir leben wo jemand der es nur versucht hat gut zu machen so behandelt werden kann.Gestern war er noch der hochangesehene BR Vorsitzende mit dem Unkündbarstatus und heute darf er nicht mehr arbeiten ist als Vorsitzender abgewählt und steht ganz kurz vor der fristlosen Entlassung und wenn er sich nichts zu schulden kommen lassen hat wird eben ein Grund konstruiert und ich könnte wetten unser Chef kommt damit durch.Es wür mich nicht wundern wenn er den Kollegen noch vor den Neuwahlen fristlos entlassen würde und vor Gericht damit durchkommt, Geld regiert die Welt :-(( Mr.Anderson
07.01.2010 um 20:38 Uhr
Kriminalfilmmärchen ... Du fragst dich in welche Welt wir Leben ??? In dieser,realen Welt mit allen was dazu gehört ....
Stichworte : sich nichts zu schulden kommen lassen fristlos entlassen würde und vor Gericht damit durchkommt Dein Chef hat soviel Geld um den Richter bestechen zu können ???
Geld regiert die Welt Deswegen gehen wir Arbeiten ! MFG Troisdorfer
08.01.2010 um 02:24 Uhr
MrAnderson Ob die sog. BR Kasse als das Sparbuch, auf dem Namen des BR zugelassen ist, bezweifle ich sehr stark. Hier muss schon einer mit seinem Namen herhalten, ansonsten klappt das nicht mit dem BR Sparbuch. Wurde denn das Geld vom Sparbuch auch mit in das Betriebsvermögen aufgenommen? Wenn nicht, dürfte sich das Finanzamt bzw. der Zoll dafür interessieren. Hier wurde das Geld auf dem Sparbuch wohl nicht versteuert.
Wird der ehem. BR Vorsitzend von sein Amt als Vorsitzender abgewählt, dann ist es der Wille des BR und ändern kann die Minderheit im Gremium daran nichts. Der Kollege wurde zwar als Vorsitzender abgewählt, hat aber sein Betriebsratsamt weiter inne. Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitglieder ist erheblich und so einfach sind seine Mitglieder nicht "abzuservieren". Der besondere Kündigungsschutz für BR Mitglieder dauert noch nach dem Ende der BR Amtszeit ein Jahr (siehe § 15 KschG).
Der Betriebsrat kann den Kollegen nicht von seinem Betriebsratsamt abwählen. Das ist nur möglich mit der Hilfe des Arbeitsgerichts. Will der BR, nach entsprechender Beschlussfassung beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitglied beantragen und soll dies auch erfolgreich sein, muss dem Betroffenen die grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten nachgewiesen werden (siehe § 23 BetrVG).
VOR JEDER Kündigung ist der BR anzuhören, geschieht dies nicht, ist die Kündigung nichtig. Bei Vorfällen wie Diebstahl, Betrug, körperliche Angriffe, usw. kann der Arbeitgeber durchaus erfolgreich dem Kollegen fristlos kündigen. Aber auch hier gilt, wurde der BR nicht zur Kündigung gehört, ist sie nichtig. Also, dein Kollege soll sich vorsehen, dass er aus dieser "Richtung" nichts unter geschoben bekommt.
Der Arbeitgeber kann ein BR Mitglied von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit freistellen, aber nicht von SEINER Betriebsratsarbeit. Lässt der AG den Betroffenen für BR Arbeit nicht in den Betrieb, so kann der Betroffen mit Hilfe des Arbeitsgerichts, im Weg einer einstweiligen Verfügung, sich Zutritt verschaffen. Hat der Arbeitgeber diese einstweilige Verfügung erhalten und lässt den Kollegen immer noch nicht in den Betrieb, dann hat der Betroffene die Möglichkeit unter Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers und unter dem Schutz der Polizei, sein Recht, also das Betreten des Betriebes zur Erledigung von notwendiger BR Arbeit, durchzusetzen.
Was der AG da abzieht, ist schlichtweg eine Behinderung von BR Arbeit. Darüber und über die ganze Angelegenheit selbst, sollte der Kollege sich einmal mit einem Fachanwalt unterhalten. Diese Kosten muss der AG tragen, da sie aus dem Betriebsratsamt herrühren.
Übrigens, jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Beschäftigung und kann dieses Recht auch einklagen. Hier sieht mir das ganz stark nach Mobbing aus. Das sollte er auch mit einem RA besprechen.
So, jetzt habe ich keine Lust mehr noch was zu schreiben. Ich will noch auf die "Piste". Wenn es noch Fragen einfach im Forum wieder anklopfen.
08.01.2010 um 09:39 Uhr
Kann man für etwas entlassen werder, das es gar nicht gibt?
22.05.2014 um 13:07 Uhr
Oh Mann Mr. Anderson, wie krass seit ihr denn drauf? Seit wann darf ein BR über eine Kasse/Sparbuch verfügen, wo das Geld aus Automaten, die in der Firma aufgestellt sind, kommt? Und dann daraus noch der Frau vom Chef Blumen zum Geburtstag kaufen. Es macht den Anschein, das euer BR ein AG BR ist, denn wer sich diktieren lässt wer BRV sein soll, der arbeitet in meinen Augen gegen die Kollegenschaft. Wenn du deinem Kollegen wirklich helfen willst, dann leg ihm nahe, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
22.05.2014 um 13:18 Uhr
@Nordstern Der Thread ist 4 Jahre alt :-)
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