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Rechte BRV und BRstellV

P
PinkPanther
Jan 2018 bearbeitet

Rechte des BRV und BR stellV: Was liegt wie weit in der Macht des BRV und BRstellV? Buchen eines zusätzlichen Händytarifes der weitere kosten verursacht? Kauf von Büchern, Literatur o.ä. ? Müssen in diesen Fällen immer Beschlüsse der BR vorliegen oder liegen diese entscheidunen im geschäftsführenden bereich des BRV und BRstellV ?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

01.04.2012 um 13:12 Uhr

@PinkPanther Nichts davon liegt im selbständigen Machtbereich eines BRV oder stellv BRV.

Das Gremium beschließt, der BRV (stellv BRV) teilt dem AG das mit und der muss sich im Rahmen des § 40 BetrVG entscheiden, ob er dem Ansinnen des BR nachkommen will oder nicht (mit ggf. weiteren Konsequenzen).

G
gironimo

01.04.2012 um 17:16 Uhr

stimmt natürlich was Kölner sagt.

Aber: Was spricht gegen Literatur? Und muss der BR neuerdings seine eigene Handyrechnung zahlen?

Hier scheint ja der AG willig zu sein und die Notwendigkeit einzusehen - nur eben Du nicht.

Warum ist das so? Geht es Dir um das Prinzip? Gibt es vielleicht noch andere Eigenmächtigkeiten???

P
Pinkpanther

02.04.2012 um 00:40 Uhr

hallo. ging darum zu erfahren: wenn der BR ein buch braucht: muss man dafür einen beschluss des BR herbeiführen

R
rainerw

02.04.2012 um 00:57 Uhr

Pink, die Reihenfolge wie Kölner sie beschrieben hat wäre der richtige weg.

P
Pinkpanther

02.04.2012 um 10:47 Uhr

wäre es also sinnvoll (gängige praxis??) ein budget zu beschliessen und davon die laufenden dinge zu zahlen( in meinen augen kleinigkeiten:bücher, getränke,etc.) ? budget halbjährlich oder jährlich festlegen?

L
Lotte

02.04.2012 um 10:55 Uhr

PinkPanther, was spricht denn dagegen, mit dem Gremium vorher über Anschaffungen zu sprechen und dies zu beschließen? Warum will sich der BR selbst mit einem Budget begrenzen?

P
Petrus

02.04.2012 um 11:09 Uhr

wäre es also sinnvoll

nein.

(gängige praxis??)

nein

ein budget zu beschliessen und davon die laufenden dinge zu zahlen

??? Der BR zahlt Dinge, die unter §40 fallen, überhaupt nicht, sondern der ArbGeb. Und wenn Sie nicht unter diesen Paragrafen fallen, müsste er auch mit Budget, wenn es denn eines gäbe, keinen Cent zahlen.

in meinen augen kleinigkeiten:bücher,

Beschluss fassen --> ArbGeb kauft beim Buchhändler seiner Wahl und übergibt die Literatur dem BR

getränke

Wie geil ist das denn?

etc.

???

budget halbjährlich oder jährlich festlegen?

Welches Budget? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

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