Erstellt am 01.04.2012 um 11:12 Uhr von Kölner
@PinkPanther
Nichts davon liegt im selbständigen Machtbereich eines BRV oder stellv BRV.
Das Gremium beschließt, der BRV (stellv BRV) teilt dem AG das mit und der muss sich im Rahmen des § 40 BetrVG entscheiden, ob er dem Ansinnen des BR nachkommen will oder nicht (mit ggf. weiteren Konsequenzen).
Erstellt am 01.04.2012 um 15:16 Uhr von gironimo
stimmt natürlich was Kölner sagt.
Aber: Was spricht gegen Literatur? Und muss der BR neuerdings seine eigene Handyrechnung zahlen?
Hier scheint ja der AG willig zu sein und die Notwendigkeit einzusehen - nur eben Du nicht.
Warum ist das so? Geht es Dir um das Prinzip? Gibt es vielleicht noch andere Eigenmächtigkeiten???
Erstellt am 01.04.2012 um 22:40 Uhr von Pinkpanther
hallo. ging darum zu erfahren: wenn der BR ein buch braucht: muss
man dafür einen beschluss des BR herbeiführen
Erstellt am 01.04.2012 um 22:57 Uhr von rainerw
Pink,
die Reihenfolge wie Kölner sie beschrieben hat wäre der richtige weg.
Erstellt am 02.04.2012 um 08:47 Uhr von Pinkpanther
wäre es also sinnvoll (gängige praxis??) ein budget zu beschliessen und davon die
laufenden dinge zu zahlen( in meinen augen kleinigkeiten:bücher, getränke,etc.) ? budget halbjährlich oder jährlich festlegen?
Erstellt am 02.04.2012 um 08:55 Uhr von Lotte
PinkPanther,
was spricht denn dagegen, mit dem Gremium vorher über Anschaffungen zu sprechen und dies zu beschließen?
Warum will sich der BR selbst mit einem Budget begrenzen?
Erstellt am 02.04.2012 um 09:09 Uhr von petrus
> wäre es also sinnvoll
nein.
> (gängige praxis??)
nein
> ein budget zu beschliessen und davon die laufenden dinge zu zahlen
???
Der BR zahlt Dinge, die unter §40 fallen, überhaupt nicht, sondern der ArbGeb. Und wenn Sie nicht unter diesen Paragrafen fallen, müsste er auch mit Budget, wenn es denn eines gäbe, keinen Cent zahlen.
> in meinen augen kleinigkeiten:bücher,
Beschluss fassen --> ArbGeb kauft beim Buchhändler seiner Wahl und übergibt die Literatur dem BR
> getränke
Wie geil ist das denn?
> etc.
???
> budget halbjährlich oder jährlich festlegen?
Welches Budget? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?