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Hilfe, hilfe, BR Schriftführer mit Ärger - Teil 2

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Globus
Jan 2018 bearbeitet

Ähm, woher weiß denn der AG überhaupt, was man während der "Freistellung" für BR Arbeit macht? Wenn ich ein Protokoll schreibe, woher weiß der AG, dass ich nciht noch andere BR Arbeiten erledige? Welche auch immer?

1.05202

Community-Antworten (2)

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Peanuts

31.03.2012 um 12:00 Uhr

Wissen kann es der AG nicht. Aber er könnte irgend eines Tages einmal auf die Idee kommen, die Berechtigung dieser Freistellungszeiten anzweifeln zu wollen und z.B. Lohn/Gehalt zu kürzen.

Spätestens dann solltest Du in der Lage sein, anhand von Kurznotizen auch einen Arbeitsrichter davon überzeugen zu können, dass Du während dieser Zeiten tatsächlich erforderliche BR-Arbeit geleistet hast.

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gironimo

31.03.2012 um 18:18 Uhr

Erst einmal ist bei Dir der Streit wahrscheinlich entstanden, weil Du gesagt hast Du würdest die Niederschrift anfertigen. Du bist aber überhaupt nicht verpflichtet zu sagen, welche Art von BR-Tätigkeit Du machst, sondern musst Dich nur abmelden.

Auf jedem Fall ist aber die Aussage "....sie (die Geschäftsleitung) könnten bestimmen wann ich die Niederschrift anzufertigen habe,...." falsch. Darum ist es also müßig über den Inhalt der BR-Arbeit zu diskutieren. Richtig ist festzustellen, dass das BR-Mitglied selbst nach pflichtgemäßen Ermessen über die Erforderlichkeit der BR-Arbeit entscheidet. Dabei hat es natürlich die betrieblichen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

Du solltest - vielleicht mit dem BRV - das Gespräch mit der GL suchen und diesen Punkt klären, da eventuelle rechtliche Streitigkeiten schnell die Form des Hornberger Schießens annehmen könnte.

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