Erstellt am 31.03.2012 um 10:00 Uhr von peanuts
Wissen kann es der AG nicht. Aber er könnte irgend eines Tages einmal auf die Idee kommen, die Berechtigung dieser Freistellungszeiten anzweifeln zu wollen und z.B. Lohn/Gehalt zu kürzen.
Spätestens dann solltest Du in der Lage sein, anhand von Kurznotizen auch einen Arbeitsrichter davon überzeugen zu können, dass Du während dieser Zeiten tatsächlich erforderliche BR-Arbeit geleistet hast.
Erstellt am 31.03.2012 um 16:18 Uhr von gironimo
Erst einmal ist bei Dir der Streit wahrscheinlich entstanden, weil Du gesagt hast Du würdest die Niederschrift anfertigen. Du bist aber überhaupt nicht verpflichtet zu sagen, welche Art von BR-Tätigkeit Du machst, sondern musst Dich nur abmelden.
Auf jedem Fall ist aber die Aussage "....sie (die Geschäftsleitung) könnten bestimmen wann ich die Niederschrift anzufertigen habe,...." falsch. Darum ist es also müßig über den Inhalt der BR-Arbeit zu diskutieren. Richtig ist festzustellen, dass das BR-Mitglied selbst nach pflichtgemäßen Ermessen über die Erforderlichkeit der BR-Arbeit entscheidet. Dabei hat es natürlich die betrieblichen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.
Du solltest - vielleicht mit dem BRV - das Gespräch mit der GL suchen und diesen Punkt klären, da eventuelle rechtliche Streitigkeiten schnell die Form des Hornberger Schießens annehmen könnte.