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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtplan Probleme

G
Gabry
Apr 2022 bearbeitet

Hallo bin in der Firma seit 10 Jahre und hab nie eine regelmäßige schicht kann auch sein 10 Woche Frühschicht und 1 spät oder 3 4 Woche spät dann Frühschicht usw ich habe jtz eine Familie und wurde ich gerne Arbeiten ganz normal wie in mein Vertrag steht mit Schicht wechseln kann ich reagieren ?

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

14.04.2022 um 17:47 Uhr

WAs steht denn - genau und am besten Wort für Wort - in deinem Arbeitsvertrag? Stehen da überhaupt Zeiten mit drin oder nur eine Wochenstundenzahl?

Und gleich die nächste Frage - gibt es einen Betriebsrat.

G
Gabry

14.04.2022 um 17:49 Uhr

Ja gibt’s ein BR ich bin der Vorsitzender wir sind alle neue in BR in mein Vertrag steht nur 39 std pro Woche und mit Schichtwechsel

R
R.Staunlich

14.04.2022 um 18:01 Uhr

Was meint denn Dein Arbeitgeber dazu?

G
Gabry

14.04.2022 um 18:19 Uhr

Nichts er kann machen was er will so wie bei spiel bin als staplerfahrer eingestellt und arbeite ich auch als maschinenführer und ich kann nichts planen wegen schichte

C
celestro

14.04.2022 um 18:28 Uhr

@Gabry

Schau mal hier:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Auch-eilige-Dienstplanaenderungen-sind-mitbestimmungspflichtig~.html#:~:text=Schichtpl%C3%A4ne%20und%20dessen%20n%C3%A4here%20Ausgestaltung,mit%20dem%20Betriebsrat%20abgestimmt%20werden.

daraus:

"Schichtpläne und dessen nähere Ausgestaltung, die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten und die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen sind mitbestimmungspflichtig. Jeder einzelne Schichtplan und jede Schichtplanänderung müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden."

da habt Ihr dann doch einen guten Ansatzpunkt, oder nicht?

D
DummerHund

14.04.2022 um 18:34 Uhr

"Nichts er kann machen was er will ......." Kann er nicht. Ein Schichtplan ist Mitbestimmungspflichtig.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/mitbestimmungsrecht-betriebsrat-lage-der-arbeitszeit/

https://www.schichtplanfibel.de/

Wühle dich mal durch diese beiden Links durch.

Der Ag erstellt einen Vorläufigen Schichtplan. Diesen übergibt er dann den Betriebsrat. Und erst wenn dieser ihn als in Ordnung befindet und dies dem AG wissen lässt tritt dieser in Kraft.

R
rtjum

19.04.2022 um 10:19 Uhr

@gabry wenn ihr alle Neu seid im Amt als BR, dann beschließt erstmal die notwendigen Grundschulungen für alle BRM und das ganze möglichst schnell, dann wisst ihr schon so einiges. Und wenn ihr euch bei der Beschlussfassung unsicher seid dann sucht euch einen Anbieter für eure Seminare aus und kontaktiert den, die Anbieter helfen bei sowas normalerweise.

Wenn ihr evtl sogar der erste BR bei Euch seid, dann muss Euer AG erstmal lernen damit umzugehen dann ist sein Gutsherrendasein nämlich vorbei.

Zum eigentlichen Thema ist alles wichtige geschrieben worden denke ich.

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