Erstellt am 30.03.2012 um 12:55 Uhr von rolfo
Alle diejenigen, die in die Glaskugel schauen können mögen dir jetzt antworten.
Erstellt am 30.03.2012 um 13:06 Uhr von postillion
Diese Antwort ist sehr undienlich und unsachlich. Ich würd Dich bitte solche Arten von Antworten zu unterlassen.
Wie den Anderen sichlich klar ist, geht es hier darum eine justistisch korrekte Vorgehensweise abzustimmen und nicht um Verhalten vorherzusehen.
Danke & Gruß, FuPu
Erstellt am 30.03.2012 um 13:11 Uhr von rolfo
Dazu solltest du wenigstens mitteilen um was es hier geht, sonst hilft wirklich nur ein Blick in die Glaskugel.
Vielleicht weisst du es nicht, es gibt freiwillige BV und erzwingbare Bv`s
Erstellt am 30.03.2012 um 13:13 Uhr von BRFrage
Hallo FuPu,
ich bin nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe: geht es in der BV um die Bildung des WA? Oder um einen Beschluss bezüglich Informationen die der WA nicht erhält? Ein wenig mehr Informationen wäre für eine adäquate Antwort hilfreich.
Erstellt am 30.03.2012 um 13:13 Uhr von streikbrecher
postillion
rolfo hat doch RECHT. Wie soll hier einer den Inhalt kennen OHNE Glaskugel?????
Wer will denn hier wissen ohne Glaskugel erkennen was ihr mit der BV regeln wollt??????
Erstellt am 30.03.2012 um 13:16 Uhr von postillion
Ja aber die Ablehnung zielt ja gar nicht auf den Inhalt, wenn ihr das gelesen habt, sondern es wird grundsätzlich gesagt, dass eine BV nicht notwendig sei. Insofern verstehe ich die Einwände nicht ;-)
Die BV ist eien Standard WA-Betriebsvereinbarung, ähnlich der Vorlage hier vom WAF. Die Ablehnugn dieser zielt nicht auif Inhalte. Deswegen nix Glaskugel ;-)
Will mich heir aber nicht streiten sondern hoffe noch imemr, dass ihr mir vllt. noch weiterhelfen könnt :-)
Erstellt am 30.03.2012 um 13:16 Uhr von wahlvst
Nur erzwingbare BV sind Einigungsstellenfähig!! Könnte man als BR wissen, da man es nachlesen kann im BetrVG
Betriebsvereinbarung: Die 20 Fälle, in denen Sie 2011 eine Betriebsvereinbarung erzwingen können
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung-die-20-faelle-in-denen-sie-2011-eine-betriebsvereinbarung-erzwingen-koennen/
Erstellt am 30.03.2012 um 13:20 Uhr von postillion
Die Unterscheidung kannte ich tatsächlich nicht zwischen erzwingbar und nicht erzwingbar.
Die Gründung eines WA bedarf ja meines Wissens keiner BV, somit geht es dementsprechend um die Inhalte, den Zeitpunkt und die Form der vorzulegenden Informationen.
Ich gehe mal einfach davon aus, dass diese erzwingbar ist, da der angegebene Link bei mir nciht funktionierte. Wie ist in diesem Fall dann die Vorgehensweise?
Erstellt am 30.03.2012 um 13:29 Uhr von streikbrecher
Die Gründung des WA bedarf der Erfordernisse hierfür lt. BetrVG und keiner BV. Freiwillige BV ggf. nur wenn man keinen WA gründen kann lt. BetrVG.
Dann freiwillig und der AG kann nein sagen.
Also bitte genau im Semnar hinhören und oder BetrVG lesen, dort steht es auch klar.
Das soll nun nicht böse gemeint sein, sondern nur aufklären
Erstellt am 30.03.2012 um 13:34 Uhr von postillion
OK vielen Dank, ich hatte parallel auch recherchiert und herausgefunden, dass die BV tatsächlich zu den freiwilligen gehört.
Trotzdem danke allen für die Hilfe und Mitarbeit! :-)
Sollte Euch trotdzem noch etwas einfallen, um auf anderem Wege eine BV zum WA durchsetzen zu könne, sei es auf argumentativem Wege, bin ich Euch natürlich sehr dankbar!
Erstellt am 30.03.2012 um 15:37 Uhr von Fairlight
Klar, über Verknüpfung mit MBR, die erzwingbar sind.
Beispiel:
"Ach so lieber Herr Geschäftsführer, sie wollen doch für die Tage XYZ Überstunden genehmigt haben, oder? Erinnern sie sich noch an die BV von neulich?"
Ist ein krass gewähltes Beispiel :-P aber die Grundmethodik sollte klar sein und es muss natürlich in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Erstellt am 30.03.2012 um 15:51 Uhr von Irmgard
@postbote
Es wäre immer nochspannend was du regeln willst? Der Wirtschaftsausschuss teilt dem Arbeitgeber mit welche Daten er braucht. Bekommt er sie nicht obwohl sie ihm zustehen, erstreitet der Betriebsrat die herausgabe oder Einsicht vor Gericht, fertig.
Erstellt am 30.03.2012 um 15:55 Uhr von Kulum
die Form wählt übrigens der AG, Er muss die Daten nicht etra noch einmal für den WA überarbeiten. Dass der WA dann damit arbeiten kann, dafür sorgt ua der Forumbetreiber.
Den Zeitpunkt der Tagungen legt der WA fest, hat der GF keine Zeit, sagt er das und kann gegebenenfalls einen Gegenvorschlag machen. Erscheinen muss er über kurz oder lang sowieso, oder eine Person schicken, die genauso die Daten erläutern kann.
Tut er das nicht - siehe Irmgard
Erstellt am 30.03.2012 um 16:16 Uhr von peanuts
"Sollte Euch trotdzem noch etwas einfallen, um auf anderem Wege eine BV zum WA durchsetzen zu könne, sei es auf argumentativem Wege, bin ich Euch natürlich sehr dankbar!"
Mir fällt dazu vor allem ein, dass Ihr Euch dringend schulen lassen solltet. Seid Ihr ein neu gewählter BR?
Erstellt am 01.04.2012 um 11:03 Uhr von NoPain
Solltet Ihr Probleme mit dem Lesen der Daten haben, könnt Ihr Euch auch, per Beschluss, einen Fachkundigen Wirtschaftsprüfer, der gerne auch von extern kommen kann, holen ;)
Erstellt am 01.04.2012 um 11:06 Uhr von Kölner
@NoPain
Wegen eines mangelhaften Lesevermögens von Daten wird niemand einen Sachverstand erhalten; eher schon wegen des Verstehens des Gelesenen. ;-)
Erstellt am 01.04.2012 um 11:18 Uhr von NoPain
@Kölner,
wie kommst Du darauf? Meinst Du wirklich das jeder Lesen kann? Ich denke aber jeder weiss was ich meinte.
Erstellt am 01.04.2012 um 12:20 Uhr von peanuts
Wäre es nicht an der Zeit, einmal darauf aufmerksam zu machen, dass eine Betriebsvereinbarung, welche Rechte/Pflichten zwischen AG & WA regeln soll, völlig sinnentleert ist?
Erstellt am 01.04.2012 um 12:53 Uhr von Kölner
@peanuts
Das machst Du ja jetzt...