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Mitteilung Pflicht

F
froschen
Nov 2016 bearbeitet

Im §95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung abs 2 steht die Informationspflicht des AG betrifft das auch den nicht genehmigten Urlaub

1.00103

Community-Antworten (3)

G
GeSammtsBV

30.03.2012 um 15:20 Uhr

Ja! alles sofern es den AN persönlich betrifft, also auch Mehrarbeit usw.

Weiter alles was die Gruppe der Schwerbehinderten besonders, also anders als nichtbehinderte AN betrifft. Hier hilft ein Blick in den § 81 Abs.4 Besondere Rechte und Pflichten

Auch im Gegensatz zu BR Abmahnungen!! Und immer alles VOHER, also zu einem Zeitpunkt wo man noch Einfluss nehmen kann. Sonst kann man 7 Tage aussetzen ggf. auch per ArbG "Einstweilige Verfügung" die Aussetzung erzwingen

B
Betriebsrätin

30.03.2012 um 15:23 Uhr

Du solltest Dringens auch Schulung, denn dir fehlt ggf. unverzischtbares Grundwissen. U.U weil du Neu im Mandat bist

F
froschen

30.03.2012 um 16:18 Uhr

Danke dafür Und Schulung steht schon auf dem Plan im Mai

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