Erstellt am 30.03.2012 um 13:20 Uhr von GeSammtsBV
Ja! alles sofern es den AN persönlich betrifft, also auch Mehrarbeit usw.
Weiter alles was die Gruppe der Schwerbehinderten besonders, also anders als nichtbehinderte AN betrifft. Hier hilft ein Blick in den § 81 Abs.4 Besondere Rechte und Pflichten
Auch im Gegensatz zu BR Abmahnungen!! Und immer alles VOHER, also zu einem Zeitpunkt wo man noch Einfluss nehmen kann. Sonst kann man 7 Tage aussetzen ggf. auch per ArbG "Einstweilige Verfügung" die Aussetzung erzwingen
Erstellt am 30.03.2012 um 13:23 Uhr von Betriebsrätin
Du solltest Dringens auch Schulung, denn dir fehlt ggf. unverzischtbares Grundwissen. U.U weil du Neu im Mandat bist
Erstellt am 30.03.2012 um 14:18 Uhr von froschen
Danke dafür Und Schulung steht schon auf dem Plan im Mai