Mitteilung Pflicht
Im §95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung abs 2 steht die Informationspflicht des AG betrifft das auch den nicht genehmigten Urlaub
Community-Antworten (3)
30.03.2012 um 15:20 Uhr
Ja! alles sofern es den AN persönlich betrifft, also auch Mehrarbeit usw.
Weiter alles was die Gruppe der Schwerbehinderten besonders, also anders als nichtbehinderte AN betrifft. Hier hilft ein Blick in den § 81 Abs.4 Besondere Rechte und Pflichten
Auch im Gegensatz zu BR Abmahnungen!! Und immer alles VOHER, also zu einem Zeitpunkt wo man noch Einfluss nehmen kann. Sonst kann man 7 Tage aussetzen ggf. auch per ArbG "Einstweilige Verfügung" die Aussetzung erzwingen
30.03.2012 um 15:23 Uhr
Du solltest Dringens auch Schulung, denn dir fehlt ggf. unverzischtbares Grundwissen. U.U weil du Neu im Mandat bist
30.03.2012 um 16:18 Uhr
Danke dafür Und Schulung steht schon auf dem Plan im Mai
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