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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brauche mal wieder Hilfe

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute.

Ich bin seit kurzen in BR.

Habe noch kein Seminar mitgemacht. In 6 Woche geht es los.

So nun meine Frage.

BRV hat heute geladen und gesagt , das wir uns Morgen treffen um eine Kündigung zu besprechen , geht das einfach so.

Ich will doch noch nicht über ein Schicksal entscheiden wovon ich noch nix weiss.

Brauch ich da den nicht mal Infos.

Gibt es einen Punkteplan für so eine Situation.

MfG

2.137011

Community-Antworten (11)

V
Valdi

30.03.2012 um 03:19 Uhr

Skyline, ich kenne euren Sitzungsturnus nicht. Ist dies eine auserordentliche Sitzung? Denn es beginnt mit der Mitteilung an den BRV die Frist zu laufen, ob ihr innerhalb von 3 Tagen bei fristloser Kuendigung oder 1 Woche bei ordentlicher Kuendigung, indem ihr Zeit habt Stellung zur Kuendigung zu nehmen. Niemals Zustimmen, ueberprufen ob Wiederspruch nach 102 moeglich oder zumindestens Bedenken in der Stellungsnahme artikulieren. Und bitte mit dem Betroffenen sprechen. Und korrekte Einladung / Tagesordnung beachten. Ausserdem gebt eure Stellungsnahme erst am letzten Tag ab, denn erst dann darf die Kuendigung zugestellt werden! Solltet ihr euch nur zur Kenntnisnahme durchringen gebt dies e Stellungsnahme aber auch erst Fristgetecht ab. Lg. Valdi

P
Peanuts

30.03.2012 um 07:48 Uhr

"Ich will doch noch nicht über ein Schicksal entscheiden wovon ich noch nix weiss."

Egal wie Ihr entscheidet, der AG kann die Kündigung spätestens nach Ablauf der Anhörungsfrist überreichen.

L
Lexipedida

30.03.2012 um 08:48 Uhr

@Valdi Grundsätzlich gebe ich dir mit der Nicht-Zustimmung recht, aber auch nur grundsätzlich. Wir haben auch schon mal einer Kündgiung zugestimmt, weil der Mitarbeiter absichtlich unseren Personalchef angefahren hat! Oder ein Betriebsratsmitglied, was für über 100.000 € nachweislich in der Buchuhaltung unterschlagen hat? Da sollte man fingerspitzengefühl beweisen!

@ Skyline Dir muss als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit haben dich mit dem Fall vor der Sitzung vertraut zu machen. Ich mache das so, dass ich die Kolleginnen und Kollegen aus dem BR über die Kündigung informiere und bitte, sich die Unterlagen bei mir im BR-Büro anzusehen. Hier haben sie die Fachliteratur und den Computer mit Internetanschluss und können weitere Infos einholen. Wir werden zu den "Anhörungen" durch den Arbeitgeber mit zu den Gesprächen von der Personalabteilung "eingeladen." Hier nehme ich dann auch (neue) Betriebsratsmitglieder mit. Diese können sich ein Bild vom ganzen Prozedere machen. Das hat sich bewährt.

I
Irmgard

30.03.2012 um 09:00 Uhr

Ihr werdet vom Arbeitgeber zu den Anhörungen geladen? Klasse! Ich dachte bis jetzt immer, der Arbeitnehmer entscheidet, ob und wen er vom Betriebsrat dabei haben möchte?!?!?! Du hast einen schlauen Arbeitgeber;)

S
Skyline

30.03.2012 um 10:54 Uhr

Hallo !

Es soll eine ordentliche Kündigung sein.

Also mir wurde gestern mittgeteilt das eine Kündigung ausgesprochen werden soll.

Heute sollten wir entscheiden , wie lange hätten wir Zeit um sich darüber ein Bild zu machen? Erlesen kann ich hier 7 Tage um sich mit den Fall zu beschäftigen. Wär es eigentlich richtig heut darüber schon zu entscheiden? Rein rechtlich. Muss der Gekündigte angehört werden?

Sorry für die vielen Fragen aber es geht ja immerhin um eiNE Kündigung eines älteren Mitarbeiter der vor 5 Monaten eingestellt worden ist, unbefristet von der GL:

G
gironimo

30.03.2012 um 11:26 Uhr

Hallo Skyline,

bei einer ordentlichen K. habt Ihr eine Woche Zeit. Aber vielleicht hat der BRV alle notwendigen Informationen erhalten. Er wird sie Euch in der Sitzung vortragen müssen. Der Betroffene soll gehört werden (ist aber nicht unbedingt zwingend).

Ansonsten gilt: Je weniger der BR weiß, um so besser. Der AG ist verpflichtet alle Umtände zu benennen, die zur K. führen. Fehlt da so einiges, was hätte berücksichtigt werden müssen, kann das Arbeitsgericht u.U. zu dem Schluß kommen, dass der BR nicht ordnungsgemäß gehört wurde.

Auf keinem Fall sollte der BR als eine Art Dedektiv die Sache aufklären oder als vorgelagertes Gericht Entscheidungen treffen. Der BR ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer !!!

M
monalisa

30.03.2012 um 11:33 Uhr

@skyline, seit 5 Monaten im Betrieb? Naja, Kündigungsschutz ist nicht und evtl. Probezeit?

S
streikbrecher

30.03.2012 um 12:35 Uhr

ACHTUNG!!

Hier wurde ordentlich und außerordentlich gekündigt bzw. soll werden! BR bekam also 2 ZWEI Anhörungen

Er muss/ sollte also beides behandeln und beide Fristen beachten nutzen.

  1. Außerordentliche 3 Tage
  2. ordentliche 7 Tage

Also 2 TOPs, 2 Mibstimmungs-/Anhörungsvorgänge des BR

Den zu 1. am 3 Tag dem AG weiter/ zuleiten

Den zu 2. ERST am 7 Tag dem AG weiter/zuleiten

Denn dann darf der AG dem AN erst nach der 2 Zuleitung (ordentliche Kündigung) am 7 Tag diese aussprechen.

Ganz wichtig auch der AN muss gegen BEIDE (2) Kündigungen Kündigungsschutzklage einlegen und die Weiterbeschäftigung betreffend der ordentlichen Künidung (2. ) Klage erheben.

Klar der BR müsste ordentlich einladen. Also zu beiden Punkten / TOPs und auch vollständig. Also mit allen notwendigen Infos

Bitte unbedingt darauf achten, dass die TO richtig ist. Also beiden Kündigungen dort als TOPs aufgeführt sind und zu BEIDEN TOPs abgestimmt wird.

Denn sonst könnte der AN ggf. bei einer Klage Pech haben.

Also auf keinen Fall dem AG gleich in der Frist von 3 Tagen die beiden Vorgänge als MB des BR zuleiten. Auch ruhig 2 Sitzungen machen, der AG soll erkennen solches Handlen kostet ihn Zeit und Geld wegen der 2 Sitzungen

S
Skyline

30.03.2012 um 18:58 Uhr

Hallo Leute.

Gehe noch mal auf eure Antworten ein.

  1. @Valdi

a. Wie lade ich korrekt zu einer Stellungsnahme als BRV zu der Kündigung ein. b. Wie sieht eine Tagesordnung aus? c. Bei einer Fristlosen Kündigung sollten wir die Stellungnahme spätestens am 3 Tag abgeben. d. Bei einer ordendichen 7 Tage


  1. @ peanuts

a. Nach 3 oder 7 Tagen kann der AG die Kündigung aussprechen , stimmt das so , egal ob wir die Stellungnahme abgeben?


  1. @Gironimo

a. Also sollte man den MA der gekündigt wird keine Möglichkeit mehr einräumen ihn anzuhören?


  1. @ MonaLisa

a. Der MA wurde fest eingestellt ohne Probezeit von Seiten des AG, zumindest hauptsächlich.


5 @streikbrecher

a. Was ist ein Top? b. Wie ladet man als BRV richtig ein ? c. Muss dieses schriftlich erfolgen? d. Muss ein Schriftliches Protokoll gemacht werden ?

P
Peanuts

30.03.2012 um 19:36 Uhr

"a. Nach 3 oder 7 Tagen kann der AG die Kündigung aussprechen , stimmt das so , egal ob wir die Stellungnahme abgeben?"

Der AG ist ausschließlich dazu verpflichtet, die Anhörungsfrist des BR abwarten zu müssen, bevor er eine Kündigung ausspricht bzw. kann auch vor Ablauf der Anhörungsfrist kündigen, sobald sich der BR abschließend geäußert hat.

Dabei ist es völlig wurscht, ob der BR fristgerecht Bedenken äussert oder einen Widerspruch einlegt oder gar nicht reagiert. Kündigen kann der AG trotzdem.

"Hier wurde ordentlich und außerordentlich gekündigt bzw. soll werden! BR bekam also 2 ZWEI Anhörungen"

Quatsch. Geschrieben steht "Es soll eine ordentliche Kündigung sein."

V
Valdi

30.03.2012 um 21:53 Uhr

Skyline , bitte gehe zur Gewerkschaft und hole dir Hilfe, wenn du denkst das etwas schief laeuft. Das 1x1 des BRs lernst am besten in Seminaren. Denn wenn du mit unseren Antworten nicht weiterkommst ist zu hoffen das die anderen im Gremium wissen was zu tun ist. Noch eins, wie waere es mit einem Vertrauensvorschuss gegenueber der alten Hasen? Oder seit ihr alles Jungfuechse? Lg. Valdi

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