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Brauche Hilfe wir wollten (wollen) einen BR gründen

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Rene
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Abend ich bin am ende und brauche Hilfe wir wollten (wollen) einen BR gründen. Ich habe am Montag den 04.09.06 zu einer Betriebsversammlung Eingeladen (von mir und zwei anderen Unterschrieben) um einen Wahlvorstand zu wählen, habe die Einladung an das Schwarze Brett der Firma ausgehangen und auch die Personalschefin darüber in Kenntnis gesetzt. Später wurde uns dann mitgeteilt das wir am nächsten tag bei Betriebsleitung uns melden sollen. Am nächsten Morgen war die Einladung nicht mehr da und es wurde mir gesagt dass ich nur mit Einverständnis der Geschäftsleitung was an das schwarze Brett hängen darf oder der BR den es ja noch nicht gibt. Erste frage: ist das so richtig ich darf nicht Später bei dem Gespräch mit der Geschäftsleitung ein kleiner ausschnitt: als erstes die Frage also sie wollen also die Firma verlassen wir nein antwort doch! Etwas später denken sie dass sie hier noch Wohnen können (oder wollen) wenn sie schuld sind das 140 Mitarbeiter arbeitslos werden die Firma ist noch keine 4 Jahre alt und er bräuchte so mit auch keinen Sozialplan machen oder beachten. Die Uhrzeit die ich angegeben habe war 13:30 und das würde er zu verhindern wissen es würde den Betrieblichen Ablauf stören wir sind ein Großlager und müssen auch keine Maschinen deswegen abschalten. Zweite frage: kann er das darf er das muss ich die Einladung aufs Wochenende legen oder nach 23:00 Uhr ach so der Geschäftsführer hellt auch 1; 2 mal im Jahr zur selben zeit eine Ansprache (13:30). Wir hatten unsere Entscheidung einen BR zu gründen mit dem schlechten Betriebsklima und der Unzufriedenheit der Mitarbeiter begründet. Dann wollten Sie 8 Wochen zeit dies zu beheben ändern und wir sollten uns das in der zeit noch mal überlegen. Wir könnten den BR dann immer noch gründen, die andern zwei Williechten ein und ich zock mit. Frage ist das eine Fahle wie lange geht unser Kündigungsschutz normal bis der BR gewählt ist, aber betimt nicht bis zum Jüngsten Gericht ;(

PS: habe Morgen Urlaub kann mich ja schon mal beim Arbeitsamt melden ;(

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Community-Antworten (11)

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Heini

06.09.2006 um 00:40 Uhr

Es hat wohl kein Zweck nochmals zu einer Versammlung einzuladen. Ich würde es mir jedenfalls nicht mehr antun. Würde vorschlagen, die drei Einladenden beantragen beim zuständigen Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes. Dem Gericht sollte mitgeteilt werden, das die Einladung zur Wahlersammlung vom AG entfernt und ihr bedroht wurdet. Hilfreich wäre ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch mit der GL. Ihr solltet auch dem Gericht mitteilen, dass ihr bereit seit als Wahlvorstand eingesetzt zu werden. Als Einladende zu einer Wahlversammlung genießen die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung den besonderen Kündigungschutz gem. §15 Kündigungsschutzgesetz ab dem ersten Tag der Bekanntmachung für 6 Monate.

Ihr solltet unbedingt den Wahlvorstand erzwingen, den bei der Dreistigkeit der Personalerin könnt ihr davon ausgehen, dass ihr nach dem Ablauf des besonderen Kündigungsschutzes gekündigt werdet. Dieses wird nötig sein um das Betriebsratsbegehren der Arbeitnehmer zu unterdrücken und auch von seitens der PL konsequentes vorgehen gegenüber solchen Arbeitnehmern zu signalisieren. Also nur Mut, noch seit ihr für 6 Monate vor einer Kündigung geschützt.

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Rene

06.09.2006 um 01:05 Uhr

Heini erst mal dank für die antwort also sehe ich das richtig das der AG die Einladung nicht entfernen dürfte und ich auch nicht um Erlaubnis hätte fragen müssen. Gibt es da ein Urteil oder Gesetz

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Heini

06.09.2006 um 01:30 Uhr

Nein, die Einladung durfte nicht entfernt werden. Dieses Handeln ist eindeutig eine Behinderung der Betriebsratswahl und strafbar.

Weiteres kannst Du hier nachlesen:

www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0206_75732575.php?navid=1

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Rene

06.09.2006 um 02:35 Uhr

Heini habe gerade gelesen dass es nur 3 und nicht 6 Monate Kündigungsschutz sind. Danke für den link ;)

FB
Frank B.

06.09.2006 um 08:51 Uhr

Es gibt noch einen anderen Weg. Seid ihr drei Mitglieder in einer Gewerkschaft, wenn nicht dann solltet ihr darüber nachdenken. Die Gewerkschaft kann auch zu einer Wahlversammlung einladen auf der der Wahlvorstand gewählt wird. Dann solltet ihr euch als Kandidaten für den WV aufstellen lassen und auch später für den BR kandidieren. Somit verlängert sich zumindest erstmal der Kündigungsschutz.

Ich gehe aber davon aus, dass ihr nicht des Kündigungsschutzes wegen einen BR haben wollt.

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wölfchen

06.09.2006 um 10:19 Uhr

@ Frank B. Ich denke wie Du, wer dieses Risiko auf sich genommen hat, dem geht`s um die Sache und nicht um den Kündigungsschutz, aber erst mal ist es doch sehr hilfreich, wenn die Kollegen nach den aufgezeigten Wegen verfahren und nicht für ihre Initiative zur BR- Gründung mit Entlassung bestraft werden können. @ Rene bleibt stark und lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, aber laßt es nicht schleifen, sondern macht zeitlichen Druck, damit die andere Seite nichts aushecken kann!

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Rene

06.09.2006 um 11:48 Uhr

Was ist eigentlich mit der zweiten Frage wegen der Uhrzeit was darf ich dar machen.

W
wölfchen

06.09.2006 um 12:03 Uhr

Hallo Rene, wie Du das geschildert hast, denke ich mal, dass es völlig egal ist, welche Uhrzeit Du angibst - es wird diesem Arbeitgeber immer nicht passen. Und Du wirst Dir doch bei der Zeit was gedacht haben, zumindest nehme ich mal an, dass dieses nicht die Zeit der höchsten Arbeitsbelastung ist, oder?

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Rene

06.09.2006 um 16:56 Uhr

Ja das habe ich, aber was kann ich da machen.

H
Heini

06.09.2006 um 22:37 Uhr

Die Versammlung sollte in der Arbeitszeit stattfinden und zwar dann, wenn es den Betriebsalauf am wenigsten stört. Wollt ihr noch einen zweiten Anlauf versuchen? Ich glaube nicht das es etwas wird. Die PL kann sich gegenüber den Beschäftigten nicht die Blöse geben und jetzt die Versammlung stattfinden lassen Zeigt konsequentes Vorgehen, geht zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes und beantragt die Einsetzung eines Wahlvorstandes.

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Fayence

06.09.2006 um 23:08 Uhr

Rene,

bevor Ihr einen 2. Anlauf startet, solltet Ihr Euch im Vorfeld jedoch vergewissern, dass Ihr auch ein Gremium mit 7 BRM sowie möglichst mehreren Ersatzmitgliedern stellen könnt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass sich dann doch kein AN traut, sich zur Wahl zu stellen!

Gerade im Fall einer Erstwahl und der Kombination mit einem solchen AG, ist eine gründliche Vorbereitung in jeglicher Beziehung extrem wichtig! Ihr solltet z.B. total fit sein, was das Wahlprocedere betrifft! Euer AG wird jeden Eurer Fehler dazu nutzen, die Wahl im Anschluss anfechten zu können/wollen! Und eine fehlerfreie Wahl gibt es (fast) nicht.

Ich halte von einem Alleingang überhaupt nichts und würde auf alle Fälle versuchen, mir gewerkschaftliche Unterstützung in´s Haus zu holen!

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