Erstellt am 05.09.2006 um 22:40 Uhr von Heini
Es hat wohl kein Zweck nochmals zu einer Versammlung einzuladen. Ich würde es mir jedenfalls nicht mehr antun.
Würde vorschlagen, die drei Einladenden beantragen beim zuständigen Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes. Dem Gericht sollte mitgeteilt werden, das die Einladung zur Wahlersammlung vom AG entfernt und ihr bedroht wurdet. Hilfreich wäre ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch mit der GL. Ihr solltet auch dem Gericht mitteilen, dass ihr bereit seit als Wahlvorstand eingesetzt zu werden.
Als Einladende zu einer Wahlversammlung genießen die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung den besonderen Kündigungschutz gem. §15 Kündigungsschutzgesetz ab dem ersten Tag der Bekanntmachung für 6 Monate.
Ihr solltet unbedingt den Wahlvorstand erzwingen, den bei der Dreistigkeit der Personalerin könnt ihr davon ausgehen, dass ihr nach dem Ablauf des besonderen Kündigungsschutzes gekündigt werdet. Dieses wird nötig sein um das Betriebsratsbegehren der Arbeitnehmer zu unterdrücken und auch von seitens der PL konsequentes vorgehen gegenüber solchen Arbeitnehmern zu signalisieren.
Also nur Mut, noch seit ihr für 6 Monate vor einer Kündigung geschützt.
Erstellt am 05.09.2006 um 23:05 Uhr von Rene
Heini erst mal dank für die antwort also sehe ich das richtig das der AG die Einladung nicht entfernen dürfte und ich auch nicht um Erlaubnis hätte fragen müssen. Gibt es da ein Urteil oder Gesetz
Erstellt am 05.09.2006 um 23:30 Uhr von Heini
Nein, die Einladung durfte nicht entfernt werden. Dieses Handeln ist eindeutig eine Behinderung der Betriebsratswahl und strafbar.
Weiteres kannst Du hier nachlesen:
www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0206_75732575.php?navid=1
Erstellt am 06.09.2006 um 00:35 Uhr von Rene
Heini habe gerade gelesen dass es nur 3 und nicht 6 Monate Kündigungsschutz sind.
Danke für den link ;)
Erstellt am 06.09.2006 um 06:51 Uhr von Frank B.
Es gibt noch einen anderen Weg.
Seid ihr drei Mitglieder in einer Gewerkschaft, wenn nicht dann solltet ihr darüber nachdenken. Die Gewerkschaft kann auch zu einer Wahlversammlung einladen auf der der Wahlvorstand gewählt wird. Dann solltet ihr euch als Kandidaten für den WV aufstellen lassen und auch später für den BR kandidieren.
Somit verlängert sich zumindest erstmal der Kündigungsschutz.
Ich gehe aber davon aus, dass ihr nicht des Kündigungsschutzes wegen einen BR haben wollt.
Erstellt am 06.09.2006 um 08:19 Uhr von wölfchen
@ Frank B.
Ich denke wie Du, wer dieses Risiko auf sich genommen hat, dem geht`s um die Sache und nicht um den Kündigungsschutz, aber
erst mal ist es doch sehr hilfreich, wenn die Kollegen nach den aufgezeigten Wegen verfahren und nicht für ihre Initiative zur BR- Gründung mit Entlassung bestraft werden können.
@ Rene
bleibt stark und lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, aber laßt es nicht schleifen, sondern macht zeitlichen Druck, damit die andere Seite nichts aushecken kann!
Erstellt am 06.09.2006 um 09:48 Uhr von Rene
Was ist eigentlich mit der zweiten Frage wegen der Uhrzeit was darf ich dar machen.
Erstellt am 06.09.2006 um 10:03 Uhr von wölfchen
Hallo Rene,
wie Du das geschildert hast, denke ich mal, dass es völlig egal ist, welche Uhrzeit Du angibst - es wird diesem Arbeitgeber immer nicht passen. Und Du wirst Dir doch bei der Zeit was gedacht haben, zumindest nehme ich mal an, dass dieses nicht die Zeit der höchsten Arbeitsbelastung ist, oder?
Erstellt am 06.09.2006 um 14:56 Uhr von Rene
Ja das habe ich, aber was kann ich da machen.
Erstellt am 06.09.2006 um 20:37 Uhr von Heini
Die Versammlung sollte in der Arbeitszeit stattfinden und zwar dann, wenn es den Betriebsalauf am wenigsten stört.
Wollt ihr noch einen zweiten Anlauf versuchen? Ich glaube nicht das es etwas wird. Die PL kann sich gegenüber den Beschäftigten nicht die Blöse geben und jetzt die Versammlung stattfinden lassen
Zeigt konsequentes Vorgehen, geht zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes und beantragt die Einsetzung eines Wahlvorstandes.
Erstellt am 06.09.2006 um 21:08 Uhr von Fayence
Rene,
bevor Ihr einen 2. Anlauf startet, solltet Ihr Euch im Vorfeld jedoch vergewissern, dass Ihr auch ein Gremium mit 7 BRM sowie möglichst mehreren Ersatzmitgliedern stellen könnt.
Es wäre nicht das erste Mal, dass sich dann doch kein AN traut, sich zur Wahl zu stellen!
Gerade im Fall einer Erstwahl und der Kombination mit einem solchen AG, ist eine gründliche Vorbereitung in jeglicher Beziehung extrem wichtig! Ihr solltet z.B. total fit sein, was das Wahlprocedere betrifft! Euer AG wird jeden Eurer Fehler dazu nutzen, die Wahl im Anschluss anfechten zu können/wollen! Und eine fehlerfreie Wahl gibt es (fast) nicht.
Ich halte von einem Alleingang überhaupt nichts und würde auf alle Fälle versuchen, mir gewerkschaftliche Unterstützung in´s Haus zu holen!