Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Betriebsübergang.

In einem Unternehmen der Papierindustrie mit damals 260 MA wurde vor 8 Jahren der Versandbereich mit 52 MA nach 613.a BGB von einem Logistikunternehmen übernommen. In beiden Bereichen ist seit dem ein Betriebsrat.
Nun soll am 31.12.12 ein Teil des Versandbereiches nach 613a BGB mit ca. 28 MA von insgesamt 49 MA wieder an das ursprüngliche Unternehmen mit aktuell 223 MA gehen.

Meine Frage dazu: ist der § 21.a BetrVG hier anwendbar?