Ich weiß, die Frage wird hier nicht zum ersten Mal gestellt, bei der Suche nach der Antwort habe ich bisher leider keine belegbare Antwort finden können.
Nachtdienst von 20:30 Uhr bis zum nächsten Morgen 06:00 Uhr anschließend in Urlaub.
Natürlich bin ich der Überzeugung das ist nicht zulässig da Schichtbeginn und Schichtende als ein Arbeitstag zählen und ein Urlaubstag ein ganzer Tag ist.
Nur wo finde ich die entsprechenden Urteile?
In der Schichtplanfibel wird auf ein BAG Urteil verwiesen, jedoch sehe ich den Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht.
Deshalb bitte ich um Hilfe für eine belegbare Argumentation.