Hausrecht des AG bei einer Info- Veranstaltung BR?
Hallo, in Kürze. Unser Betrieb soll Ende 2012 geschlossen werden, der BR Ladet auf dem Werksgelände Politiker sowie die Belegschaft zu einer Informationsveranstaltung des BRs ein. Der AG will den Politikern den Zutritt auf das Werksgelände verweigern und beruft sich auf sein Hausrecht. Wie sieht die rechtliche Lage für den BR aus?
Community-Antworten (2)
28.03.2012 um 02:01 Uhr
Der BR hat nur unter bestimmten, vom Gesetz geschützten, Bedingungen das Hausrecht. Das sind insbesondere die Betriebsversammlung und die Betriebsratssitzung (mit den gesetzlichen Einschränkungen).
Bei einer "Informationsveranstaltung" hat der BR kein Hausrecht!
28.03.2012 um 11:30 Uhr
Die Frage ist natürlich: Warum macht man bei einem so wichtigen Thema wie "Betriebsschließung am Jahresende" keine Betreibsversammlung, sondern "nur" eine Infoveranstaltung (die dann ja auch noch in der Freizeit der MA stattfindet)
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