Erstellt am 20.02.2009 um 09:07 Uhr von rolfo2
Beauftragen kannst du die Gewerkschaft sicherlich nicht, die Gew. um Unterstützung bitten, ja.
Warum nur ausgewählte Kollegen/innen ? Die werden dann schon alle Mitglieder dazu einladen ( ausserhalb der AZ ).
Sag doch mal einfach deinem Wahlvorstand er soll sich an die Vorschriften der Wahlordnung halten sonst riskiert er eine Wahlanfechtung.
Warum leitest du eine Veranstaltung zur Betriebsratswahl ?
Diese Veranstaltung wird dann von der Gew. geleitet.
Warum sollte das ein Kündigungsgrund sein, die Gewerkschaft ladet ein, nicht du.
Erstellt am 20.02.2009 um 09:20 Uhr von Postbote
@Redbull33
fangen wir mal an, als Erstes: du darfst in deiner Freizeit machen was du willst, heißt es erstmal im Allgemeinen, solange es nicht Strafrechtlich verfolgt werden kann/ könnte ? ...grins.
wenn deine Gewerkschaft dieses mitmacht, um ihre Mitglieder zu Informieren, ist es recht zuvorkommend von ihnen. Ich kenne das aus meiner Vergangenheit in meinem Betrieb, da brauchte der EX Betriebsrat / dann Wahlvorstand unglaubliche 8 Monate für eine BR Wahl.
Diejenigen die sich zu der Info Veranstaltung begeben, sie bitten das sie eine Unterschriftenliste gegenzeichen und da nun drauf steht, das die Belegschaft den Wahlvorstand auffordert, das sie sich zu der Wahl äußern sollen, am besten mit einer Frist. Ich hoffe das die Einladung von der Gewerkschaft gekommen ist und sie die Einladung auch Formuliert hat, ohne das dein Name dort irgendwie vorkommt????...denn du wenn nicht Wahlvorstandsmitglied! wie auch?...keinen besonderen Kündigungsschutz hast...nicht vergessen bitte. Zu deiner Leitung dieser Veranstaltung, ist zu sagen, du wirst sicher da als Zuschauer.... der was vorzutragen hat auftreten ...sicherlich....bestimmt auch denk ich, oder???...natürlich. Die Gewerkschaft hat diese Veranstaltung organisiert...wie auch alles drumm rumm, oder?
wenn nicht und du bist Überall drauf als Einladener / Leiter der Veranstaltung und und und...dann kann es zu einem Problem kommen, muß aber nicht...sprech schnell nochmal mit deiner Gewerkschaft...wie man was noch Retten kann..das du aus der Nummer raus bist...erstmal...denn wenn du von Spitzel sprichst, ist es schon Arg...jetzt zum Telefon...Gewerkschaft...anrufen. Viel Glück
Erstellt am 22.02.2009 um 23:16 Uhr von Der alte Heini
Redbull33
Dem derzeit amtierenden Betriebsrat geht die Neuwahl nichts an. Er hat nur den Wahlvorstand zu bestellen.
Ist der Wahlvorstand bestellt, ist es seine Aufgabe unverzüglich die Wahl einzuleiten. Unverzüglich ist aber ein dehnbarer Begriff und der WA hatte alle Zeit der Welt sich auf seine Aufgabe vorzubereiten und auch Seminare zu besuchen. Das einzige Problem könnte auftreten, wenn die Amtszeit des alten BR abläuft und ein neuer BR noch nicht gewählt wurde.
Der Wahlvorstand kann die Mitarbeiter mit einem Aushang informieren, dass am Tag X die Betriebsratswahl stattfindet. Der offizielle Beginn der Wahl beginnt mit der Bekanntmachung des Wahlausschreibens. Wurde kein Wahlausschreiben bekannt gemacht, ist die Wahl anfechtbar, vielleicht sogar nichtig.
Von solchen Info Veranstaltung halte ich nichts, da meist unlautere Interessen dahinter stecken.
Auch sind in solchen Veranstaltung gemachte Abstimmungen, um zB Druck auf den Wahlvorstand auszuüben, ohne rechtlichen Hintergrund.
Weder der Betriebsrat noch der Wahlvorstand ist verpflichtet Mitarbeiter über,
wie z.B wehr darf Wählen? wer darf kandidieren? u.s.w.,
zu informieren. Da muss schon jeder Interessierte selber seinen Hintern hoch kriegen und sich kundig machen. Alles was ein Mitarbeiter über die Wahl wissen muss, steht im Wahlaushang.
Ach ja, wie steht den der AG zu solchen Veranstaltungen, zum Betriebsrat, usw,.
Auf die Gefahren, die für dich entstehen könnten hat Postbote ja schon hingewiesen.