Erstellt am 27.03.2012 um 16:03 Uhr von streikbrecher
Es ist ganz einfach, Uralub muss man nur für Tage nehem an denen man nicht arbeitet obwohl man arbeiten müsste!
Also Teilzeitbeshcäftigter mit 4-Tage-Woche = 4 Tage pro Woche! Somit verfällt kein Urlaub, wie kommst Du darauf??
Urlaub kann nur verfallen, wenn man ihm im Urlaubsjahr bzw. dem möglichen Übetraggungszeitraum nicht nimmt.
Erstellt am 27.03.2012 um 16:18 Uhr von wahlvst
Hier kann aber auch wichtig sein/ werden.
Krankheit also Arbeitsunfähigkeit (gelber Schein) unterbricht Urlaub auch in Zeiten der Betriebsferien. Also ist man in der Zeit Arbeitsunfähig wird kein Urlaub abgezogen/ angerechnet