W.A.F. LogoSeminare

Betriebsbedingte Kündigung - Fauler Kompromiss oder Aufgabe

K
kluenkerchen
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns stehen betriebsbedingte Entlassungen an; in der Kundenbetreuung sollen 2 Kolleginnen entlassen werden. Beide sind alleinstehend und mit Mitte 40 nicht gerade mehr sonderlich gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Eine 3. Kollegin (auch alleinstehend), die wesentlich näher an der Rente ist, soll offenbar nicht gekündigt werden, weil die Abfindung u. Umständen zu hoch ist. Der BR möchte versuchen, die 2 Kolleginnen zu retten, in dem sie gegen die 3. Kollegin ausgetauscht wird, zumal die Abteilung dann nicht von 5 auf 3, sondern nur auf 4 Person reduziert werden würde. Das ist zwar alles nicht gerade toll, aber für die Abteilung unter Umständen die sinnvollste Sache. Hat schon mal jemand so eine Diskussion gehabt? Wenn ja, wie ging es aus? Verzweifelte Grüße

1.78309

Community-Antworten (9)

S
streikbrecher

27.03.2012 um 14:27 Uhr

Habt ihr als BR schon einmal etwas von Gesetzen und auch von durchzuführender Sozialauswahl gehört?

Also, wir würden gerne gibt es nicht! Auch oder gerade BR haben sich an die Gesetze zu halten!!

Alles was ihr da plant wäre rechtswidrig und damit eine grobe Pflichtverletzung, was dann in der Folge § 23 , also Mandatsentzug zu Folge haben kann.

PS: Bei Mnadatsentzug gem. § 23 verlieren die BRM mit Rechtskraft des Urteils alle Rechte und auch den besonderen Kündigungsschutz. Dann könntet ihr dann die nächsten sein.

Ihr sollte euch Gedanken machen, ob man nicht mit anderen Mitteln ggf. die Kündigungen vermeiden kann.

K
Kölner

27.03.2012 um 14:27 Uhr

@kluenkerchen Ein paar Fakten:

  • Der AG entlässt die AN
  • Sozialauswahl hat ja vorher (hoffentlich?) ein Ergebnis gebracht
  • Der BR kann widersprechen
  • Der betroffene AN kann klagen
  • Das Gericht wird dann entscheiden

...

  • der BR ist nicht GF
B
blackseven

27.03.2012 um 14:28 Uhr

Warun opferst Du Dich nicht? Du scheinst mir dort am ehesten entbehrlich.

K
Kölner

27.03.2012 um 14:30 Uhr

@blackseven, streikbrecher (was ja auch nicht sonderlich ehrenhaft ist) Geht es noch??

S
streikbrecher

27.03.2012 um 14:35 Uhr

Kölner ???

Hier denken BRM darüber nach wie man das Gesetz zu Lasten eines älteren und damit wesentlich schwerer vermittelbaren AN umgehen kann!!

Das ist jede Aufregung mehr als angebracht!

Der Br sollte wie von mir erwähnt lieber prüfen wie man Kündigungen vermeiden kann. Da gibt es eine Menge Möglichkeiten.

P
Petrus

27.03.2012 um 14:38 Uhr

Wie viele entlassen werden, könnte unter "unternehmerische Entscheidung" fallen - und der BR hat dann nur wenig Aktien daran. Wobei ihr nach §92 erstmal Infos sammeln solltet. Und dann gucken, ob ihr aus §§90+91 was machen könnt (Wer macht die Arbeit der Entlassenen in Zukunft -> Umgestaltung der AP -> Arbeitsverdichtung für die restlichen AN -> drohenmde gesundheitliche Beeinträchtigungen)

Anderer Punkt: Du schreibt von 5 MA in der Abteilung. Was ist mit den beiden anderen? Und noch einer: Ist von den 5 MA jemand im Prinzip in eine andere Abt. versetzbar? Wenn ja, warum wurden diese Abt. nicht in die Sozialauswahl einbezogen?

G
gironimo

27.03.2012 um 17:35 Uhr

Bei einer Sozialauswahl wegen betriebsbedingter Kündigungen sind nicht nur die Arbeitnehmer einer betroffenen Abteilung zu betrachten, sondern alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebes.

Die Diskussion Entlassungen oder andere Möglichkeiten der Personalkostenreduzierung hatten wir schon des öfteren. Da sind gute Argumente und Kreativität gefordert.

Wenn es dem BR nicht gelingt, den AG von Kündigungen abzuhalten, möge dieser auch die Sozialauswahl durchführen. Dann nimmt die Sache Ihren Gang und das Gericht wird möglicher Weise entscheiden.

Einem Kuhhandel würde ich jedenfalls nicht zustimmen.

P
Peanuts

27.03.2012 um 20:47 Uhr

"Beide sind alleinstehend und mit Mitte 40 nicht gerade mehr sonderlich gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Eine 3. Kollegin (auch alleinstehend), die wesentlich näher an der Rente ist, soll offenbar nicht gekündigt werden, weil die Abfindung u. Umständen zu hoch ist."

Immerhin haben diese drei Kolleginnen kein Alleinstellungsmerkmal ...

Warum sollte überhaupt eine Abfindung u.U. zu hoch sein? Der AG ist grundsätzlich überhaupt nicht verpflichtet, überhaupt eine zu zahlen.

D
DrUmnadrochit

28.03.2012 um 02:16 Uhr

Wow! Fantastisch!

Wie hier Fragesteller abgekanzelt werden ohne vorher mal wenigstens die Beweggründe hinterfragt zu haben... Es soll zumindest schon in der Historie Fälle gegeben haben in denen sich ältere AN durchaus interessiert gezeigt haben gegen eine Abfindung auszuscheiden, während jüngere AN eine gewisse Aversion gegen den Verlust ihres Arbeitspkatzes gezeigt haben...

Und in soclhen Fällen sllten sich so einige moralinsaure Teilnehmer dieses Forums mit ihren Kommentaren besser zurückhalten!

Ihre Antwort