W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken eines Ersatzmitgliedes

K
kanenas
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kann mir jemand eindeutig sagen, wie es sich bei folgender Geschichte mit dem Nachrücken verhält: aus unserem BR scheidet ein Kollege aus. Das nach §25 folgende ErsMitgl. will aber nicht nachrücken (ggf. ErsMitgl. bleiben, aber kein ordentl. BTMitgl. werden). Geht das? Rückt dann automatisch das nächste ErsMitgl. aus der Liste nach oder ist das unzulässig?

Danke für die Antwort!

1.29202

Community-Antworten (2)

K
Kulum Akzeptiert

27.03.2012 um 09:56 Uhr

Das Nachrücken passiert automatisch, er wird nicht ernannt oder so. Ein BR scheidet aus oder ist verhindert und just in dem Moment wird aus dem Ersatzmitglied ein ordentliches BR-Mitglied. Wenn das Ersatzmitglied das aber nicht will, muss es ebenfalls zurücktreten (wobei mir schleierhaft ist, warum man sich dann zur Wahl stellt) Ergo, solange das BR Mitglied, dass nachgerückt ist nicht zurücktritt, rückt niemand anderes nach (außer im Falle der Vertretung wegen tatsächlicher Verhinderung natürlich).

E
Erdenbürger

27.03.2012 um 01:59 Uhr

Nein! Das geht nicht. Entweder er will oder er will nicht! Wenn der Kollege keine Lust hat oder keine Verantwortung übernehmen möchte, dann muss er halt versichten und das nächste BR Mitglied steht in der Verantwortung.

Dann ist er aber auch ganz raus, aus dem BR.

Ihre Antwort