Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kann mir jemand eindeutig sagen, wie es sich bei folgender Geschichte mit dem Nachrücken verhält:
aus unserem BR scheidet ein Kollege aus. Das nach §25 folgende ErsMitgl. will aber nicht nachrücken (ggf. ErsMitgl. bleiben, aber kein ordentl. BTMitgl. werden). Geht das? Rückt dann automatisch das nächste ErsMitgl. aus der Liste nach oder ist das unzulässig?

Danke für die Antwort!