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Kündigungsfrist

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Marki
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite seit 19 Jahren im Einzelhandel und seit 3,5 Jahren bin ich eine Vertretung,jetzt aber wollen die Chefs dass ich es nicht mehr machen darf und die Frage lautet: wie lange habe ich Kündigungsfrist, dass geht nur um den Vertretungs Vertrag, im AV steht dies bezüglich nichts

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Community-Antworten (7)

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Peanuts

27.03.2012 um 07:50 Uhr

"wie lange habe ich kündiegungsfrist "

Da musst Du schon in Deinen Arbeitsvertrag gucken, was vereinbart ist.

Gesetzliche Kü´frist, oder tarifvertragliche Kü´frist . Gilt ggf. die verlängerte Kü´frist des AG auch für Dich?

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Kulum

27.03.2012 um 09:50 Uhr

Um das mal aufzudröseln. Wenn in deinem Arbeitsvertrag kein Passus enthalten ist, der aussagt, das die für den Arbeitgeber geltenden Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten und auch auf keinen Tarifvertrag Bezug genommen wird dann sollten es nach §622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats sein. Sollten die verlängeten Fristen auch für dich gelten, ist die Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des Kalendermonats (bei 20 Jahren werden es dann sieben Monate). Falls auf einen Tarifvertrag verwiesen wird schau bitte selber mal rein.

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Peanuts

27.03.2012 um 18:23 Uhr

Es ist schön, wenn ein Beitrag/eine Fragestellung nachträglich so geändert wird, dass aber auch rein gar nichts mehr von der ursprünglichen Fragestellung zu erkennen ist.

"wie lange habe ich Kündigungsfrist, dass geht nur um den Vertretungs Vertrag, im AV steht dies bezüglich nichts "

Was willst Du eigentlich genau wissen? Deinen eigentlichen Arbeitsvertrag scheinst Du ja nicht kündigen zu wollen.

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Petrus

27.03.2012 um 19:10 Uhr

@Marki Ich versuch mal, zu dröseln: Du hast seit 19 Jahren einen Arbeitsvertrag, sagen wir mal als "Verkäuferin Wurstwaren". Vor 3,5 Jahren wurdest Du zur "Stellvertreterin der Abteilungsleitung Fleischerei" ernannt. Jetzt will Dir der Filialleiter die stellvertretende Abteilungsleitung wieder entziehen, Du bleibt aber Verkäuferin wie im ursprünglichen Vertrag?

Gab es damals eine schriftliche Ergänzung Deines Arbeitsvertrages / schriftliche Mitteilung? Ist das nur der Titel, oder hängt daran ein höheres Gehalt? Immer oder nur, wenn Du als Vertreterin aktiv warst?

Antworten bitte per Klick auf "Neue Antwort" unterhalb. .............................................. V .............................................. V .............................................. V .............................................. V .............................................. V .............................................. V

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DrUmnadrochit

28.03.2012 um 02:20 Uhr

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

Was meinst Du mit "seit 3,5 Jahren bin ich eine Vertretung"?

Mir schwant dass es wieder einmal um eine sogenannte "Mitarbeitervertretung" geht...

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Marki

28.03.2012 um 10:55 Uhr

Es geht ums Geld der immer gezahlt wurde und schriftlich habe ich das auch

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Petrus

28.03.2012 um 11:08 Uhr

Da ich davon ausgehe, dass Du nicht "einvernehmlich" auf die Stellvertreterstelle verzichten wirst (das geht ohne Fristen), und Du diese Stellvertretung auch schriftlich im Arbeitsvertrag stehen hast, wird Cheffe wohl eine Änderungskündigung bemühen müssen. Für die gilt auch die ganz normale Kündigungsfrist laut Tarifvertrag oder BGB (Siehe Antwort von Kulum)

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